Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Die Tänzer am Wiener Hofe des Niclaß Scio; Lit. D, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 14 fol. 66v (1733 Februar 25, Bescheid): Bittgesuch um die durch den Tod des Hoftänzers Carl Joseph Selliers frei gewordene Stelle eines besoldeten Hoftänzers; er sei schon zweimal auf eine künftige „Apertur“ vertröstet, jedoch beide Male „praeterirt“ worden. Der Hofmusikdirektor betont, daß Niclaß Scio immer fleißig gewesen sei und „durch eine fürwährende application von tag zu Tag sich möglichst perfectioniret“ habe. Auch der Obersthofmeister hebt hervor, daß Niclaß Scio „ohne einzigem Emolumento, vnd in keiner andern absicht, alß sich verdienstlich zu machen, so nuzlich und angerühmte dienste leistet, ansonsten auch sein Vatter zu qualificirung des Sohns considerable außlaagen gethan hat, umb Jhn mitels verrichter Länder Reyse zu Eüer Kay: May: diensten desto fähiger darzustellen“. Daher erscheine es recht und billig, „daß Er Bey abermahlig vacant=stehender Besoldung consoliret, und nicht wiederumb ^wodurch ihme aller Muth síneken könte:/ praeteriret werde“. Allerdings könne ihm vorläufig der Titel eines wirklichen Hoftänzers nicht gewährt werden, weil dieser dem ihm rang- und dienstaltersmäßig vorangehenden Hofscholaren Joseph Bruno zustehe. Placet des Kaisers. Niclaß Scio erhält ab 25. Februar 1733 die übliche Besoldung eines Hofscholaren von 360 Gulden im Jahr. OMeA 31 unfol. und OMeA Prot. 15 fol. 50v - 54r (1735 Juli 8, Referat mit Resolution, Nr. 2; Beilage: präs. 1735 Juni 1, Bittgesuch des Niclaß Scio); OMeA Prot. 15 fol. 70r (1735 August 18, Bescheid): Bittgesuch um die nach dem Tod des Hoftänzers Franz Lang vakante Hoftänzerstelle unter Verweis auf seine neunjährigen Hofdienste. Der Hofmusikdirektor zählt Niclaß Scio „dermahlen wegen seiner Jugend so wohl, alß auch besitzender habilität“ zu den qualifizierteren Tänzern und würde ihm daher den Titel eines Hoftänzers gerne gönnen. Der Obersthofmeister schließt sich dieser Meinung an, um so mehr, als dem Hofärar daraus keine zusätzliche Belastung erwachse, weil die Besoldung mit 360 Gulden gleich bleibt. Placet des Kaisers. Niclaß Scio wird mit 18. August 1735 als wirklicher Hoftänzer mit einem Gehalt von 360 Gulden angestellt. Gerade am Beispiel des Niclaß Scio läßt sich der lange und mühevolle Weg der Pragmatisierung eines Künstlers am Wiener Hof besonders schön nachvollziehen. Bevor er zu seiner Ausbildung im Ausland aufbrach, wurde ihm zwar der Titel eines kaiserlichen Hoftänzerscholaren verliehen, damit sich die ausländischen Tanzmeister mehr um ihn bemühten, doch wollte man erst die Ergebnisse seiner Studien begutachten, bevor man daran dachte, ihn weiter zu fördern. Obwohl Scio nach dem Urteil des Hofmusikdirektors und des Obersthofmeisters ein äußerst begabter Tänzer war und auch von Graf Starhemberg nachdrücklich empfohlen wurde, zog der Kaiser den minder tüchtigen Franz Anton Philebois vor, als es darum ging, eine frei gewordene Hoftänzerstelle zu besetzen. Erst nach Jahren erhielt Scio zunächst die 89