Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis OMeA 27 fol. 284r - 289v + 335r - 338v und OMeA Prot. 13 fol. 89v - 97r (1731 März 26, Referat mit Resolution); OMeA Prot. 13 fol. 163r (1731 Mai 4, Bescheid): Wiederaufnahme des Referats vom 17. März 1750, das ohne kaiserliche Resolution ge­blieben war. Der Obersthofmeister rät zur Gewährung des Titels eines Hoftänzers; dies würde das Hofärar nicht belasten, weil die Besoldung von Scholaren und Hoftänzern - bis auf eini­ge Ausnahmen unter den Altgedienten - mit 360 Gulden gleich hoch sei. Außerdem ha­be der Hofmusikdirektor in seinem Gutachten Philipp Gumpenhuber und Franz Anton Philebois „ihrer Besonderer Capacität wegen sehr angerühmet“. Der Kaiser verleiht diesen beiden den Titel eines Hoftänzers. Philipp Gumpenhuber wird mit 1. April 1731 zum wirklichen Hoftänzer mit einer Be­soldung von 360 Gulden im Jahr ernannt. OMeA 31 unfol. und OMeA Prot. 15 fol. 128v - 130r (1736 März 3, Referat mit Resolution, Nr. 4; Beilagen: Lit. E, Bittgesuch des Philipp Gumpen­huber mit Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 15 fol. 174v (1736 März 17, Bescheid): Bittgesuch um Besoldungsverbesserung aus dem vakant gewordenen Gehalt des ver­storbenen Hoftänzers Franz Lang100) in der Höhe von 600 Gulden. Der Hofmusikdirektor empfiehlt eine Zulage von 140 Gulden „intuita seiner, vnd seines Vatters langjährig leistender diensten“. Der Obersthofmeister rät ganz allgemein zur Verteilung von nur der Hälfte des bisheri­gen Gehalts von Franz Lang unter die Hoftänzer. Der Kaiser gewährt Philipp Gumpenhuber eine Zulage von 100 Gulden im Jahr, die ihm rückwirkend ab 1. Januar 1736 zugesprochen wird. Sehr selbstbewußt ersuchte Philipp Gumpenhuber 1726 zunächst um Aufnahme nicht bloß als Hofscholar, sondern sogleich als wirklicher Hoftänzer, begnügte sich aber im nächsten Jahr doch mit der Stelle eines besoldeten Hofscholars. Bald darauf (1731) rückte er wegen seiner besonderen Fähigkeiten zum Hoftänzer auf und erhielt auf Grund seiner eifrigen Dienste 1736 eine Besoldungszulage. Niclaß (Nicolaus) (Frantz) S c i o (Sohn des oberösterreichischen Land- schaftstanzmeisters Franz Scio, Bruder der Hoftänzerin Johanna Scio), Hoftänzerscholar (ab 1727) und Hoftänzer (ab 1735) OMeA 23 unfol. und OMeA Prot. 11 fol. 668v - 672v (1727 Oktober 10, Referat mit Resolution, Nr. 3; Beilagen: präs. 1727 Oktober 3, Bittgesuch des Vaters Franz Scio; 1727 Oktober 7, Lit. C, Gutachten des Hofmusik­direktors); OMeA Prot. 11 fol. 676r (1727 Oktober 25, Bescheid): Bittgesuch des Öberösterreichischen Landschaftstanzmeisters Franz Scio um offizielle Aufnahme seines Sohnes als Hoftänzerscholar unter Verweis darauf, daß der Kaiser 100) Verstorben am 25. Dezember 1734. 86

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