Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe ihm bereits vor zwei Jahren diesen Titel verliehen habe, mit der Vertröstung, „daß der­selbe nach drey Jähriger Länder Reyß in die würcklichkeit Selbsten gesetzt werden sol- te“. Da „Er nun schon in das änderte Jahr in frembden Ländern= und an frembden Höf­fen sich Befinde“, will sein Vater für seine Rückkehr Vorsorge treffen. Der Hofmusikdirektor weiß nichts von einem solchen Versprechen, sondern nur von einem Bittgesuch des Franz Scio aus der Zeit, als er seinen Sohn zur Ausbildung nach Frankreich schickte, „daß dem Sohn erlaubt seyn mögte sich des alleinigen Tituls eines Kay:n Tantzer Scholaren zu Bedienen, damit in ansehung solchen Tituls die frembde Meister desto mehrern fleiß auff Jhn verwenden mögten“. Die Aufnahme in kaiserliche Dienste samt Besoldung habe Franz Scio damals weder verlangt noch ein dies­bezügliches Versprechen des Kaisers erhalten. Der Musikkavalier könne das Engage­ment des Niclaß Scio um so weniger empfehlen, „alß Er nicht glauben könne, daß die­ser erst 15. Jahr alte Jüngling in so kurzer zeit seiner abweesenheit in der frembde, sich schon fähig gemacht haben solte Ew: Kay: May: im Tantzen Satisfaction zu geben“. Man solle daher seine Aufnahme „in Suspenso“ lassen, „Biß Bey seiner zu ruck= kunffi Er im Werck zeigen wird, wie weit Er sich perfectioniret habe“. Auch der Obersthofmeister hält eine neuerliche Belastung des Hofärars für unklug. Es wäre nur zu überlegen, „ob zu folg des, von mehr Berührtem Prencipe Pio vor einiger zeit erhaltenen pro memoria ... Er Scio alß ein Kay:r Titular Hoff=Tantzer=Scholar öffentlich angesehen, und tractiret, mithin Jhme darüber das ordentliche Decret auß- geferttiget werden solle“. Placet des Kaisers. Mit 25. Oktober 1727 wird Niclaß Scio als unbesoldeter Hoftänzerscholar angestellt. OMeA 24 unfol. und OMeA Prot. 12 fol. 6r - lOv (1728 Januar 28, Referat mit Resolution; Beilage: 1728 Januar 16, präs. 1728 Januar 18, Num. 3, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 12 fol. 16v - 17r (1728 Fe­bruar 21, Bescheid): Bittgesuch des Niclaß Scio um Anweisung einer Besoldung. Der Hofmusikdirektor rät davon ab, „wan schon dess. Vatter seinem Vorgeben nach Jhn bereits bey zwey Jahr lang in Franckreich und anderen frembden Ländern zu desto besserer Erlehmung der Tanzer=Kunst auff eigene Unkosten erhaltet“, weil er noch sehr jung sei und „bey solch geringem Alter weder die fähigkeit, noch auch die Kräfften haben könne seinen dienst Behörig zu versehen“. Außerdem habe man von nieman­dem die Gewähr, „daß Er zu erlehrnung der Tantzer profession embsig, geschicklich= und fähig seye“. Man solle es daher bei dem Titularanstellungsdekret vom 25. Oktober 1727 belassen, „umb keine Katz im Sack zu kauffen“. Nach seiner Rückkehr könne er seine im Ausland erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten demonstrieren, und dann erst solle der Kaiser eine Entscheidung wegen einer etwaigen Besoldung fällen, „wei­len sonsten ohne Reflexion auff die mehrere Capacität zu machen der hiesigen würck- lichen Hoff= Tantzer Kinder einem solchen frembden vorgezogen zu werden auff alle weiß verdieneten“. Der Obersthofmeister schließt sich dieser Meinung an und gibt auch zu bedenken, „daß eines Theillß diese so geschwinde Besoldungsverwilligung res pessimi exempli et con- sequentiae für viele andere in vnterschiedlichen characteren ihrem selbst eigenen pe- tito= und offerto nach, alß Supernumerari ohne Besoldung dienende Hoff Bediente, an­deren Theillß aber es ja eine der grösten ohnbilligkeiten seyn würde, wan diesem we­gen seiner virtü= und Capacität noch ohnbekanten ... Jüngling, schon aniezo, da kaum drey Monath nach seiner ganz außdrucklich ohne Besoldung Beschehener Auffnahm verflossen, die Besoldung gleich zu gelegt, dem ins 4. te Jahr Bereits umb sonst dienen­den Hoff=Tanzer Franz Tamm, und dem Scholaren Antoni Phillebois aber versagt= und 87

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