Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 9 fol. 521r (1722 April 23, Bescheid): Bittgesuch um die übliche Tänzerbesoldung von 360 Gulden jährlich. Der Hofmusikdirektor rät zur Gewährung der Bitte. Der Obersthofmeister sieht zwar ein, daß Simon Sack für seine mehrjährigen Dienste als wirklicher Hoftänzer „endlichen auch den lohn fast mit billichkeit suechen“ dürfe, jedoch zu bedenken gibt, daß „die schon würcklichen Salaryrt= übrige bediente das Ihrige so schwehr= und langsamb bekommen“. Trotz dieser angespannten finanziellen Lage des Hofetats, die es erschwerte, die Ge­hälter pünktlich auszuzahlen, wird Simon Sack ab 22. April 1722 eine Besoldung von 360 Gulden im Jahr angewiesen. OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 152r - 153r (1733 Juli 29, Referat mit Resolution, Nr. 7; Beilagen: präs. 1733 Januar 2, Bittgesuch des Si­mon Sack; Lit. C, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 14 fol. 192v - 193r (1733 August 18, Bescheid): Bittgesuch um Gehaltserhöhung in Anbetracht seiner geringen Bezahlung, die für den Unterhalt seiner Familie nicht ausreiche, um so mehr, als er kein Hofquartier habe. Sack führt seine Meriten an, daß er sechs Jahre lang „ohne mindisten emolumento an allen opern= vnd Burlesquen gedienet, vnd von A.5 1722. mit dem geringen Salario deren jähr:n 360 fl. annoch diene“. Der Hofmusikdirektor bestätigt, „daß Er einer deren besten Hoff:Tanzern seye, welche zur Ehre Eüer Kay:n May: Hoff=Theatri dienen können“, weshalb er ihn auch einer Gehaltserhöhung von 200 Gulden im Jahr für würdig erachtet. Der Obersthofmeister gibt jedoch zu bedenken, daß Nicolaus Buck, der Simon Sack rangmäßig als fünfter Hoftänzer unmittelbar vorangeht, auch nicht mehr als die üb­lichen 360 Gulden im Jahr verdiene. „Wegen diesem nun, wie auch der üblen, durch solch ergebige accrescimenta, zu Be­fahren habender Consequenz halber“ rät die Kommission zu einer jährlichen Zulage von nur 40 Gulden. Placet des Kaisers. Ab 1. Juli 1733 erhält Simon Sack eine Gehaltserhöhung von 40 Gulden. OMeA 31 unfol. und OMeA Prot. 15 fol. 128v - 130r (1736 März 3, Referat mit Resolution, Nr. 4; Beilagen: Bittgesuch des Simon Sack; Lit. C, Gut­achten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 15 fol. 174v (1736 März 17, Bescheid): Bittgesuch - nach dem Tod des ältesten Hoftänzers Franz Lang gleichzeitig mit ande­ren Hoftänzem - um eine Besoldungszulage aus den 600 Gulden Gehalt des Verstorbe­nen. Der Hofmusikdirektor rät zu einer Zulage von 100 Gulden wegen seiner guten Dienste. Der Obersthofmeister empfiehlt ganz allgemein eine Verteilung von nur 300 Gulden unter die Tänzer; die restlichen 300 Gulden sollten an das Hofärar zurückfallen. Der Kaiser gewährt Simon Sack eine jährliche Zulage von 100 Gulden. Auch Simon Sack gehört zu den Tänzern, die zunächst lange unbesoldet am Wiener Hofe tätig waren, bevor sie endlich mit den üblichen 360 Gulden im Jahr entlohnt wurden. Die Auszahlung erfolgte jedoch offen­71

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