Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Andrea Sommer-Mathis bar, wie aus dem Hinweis des Obersthofmeisters aus dem Jahr 1722 hervorgeht, nur schleppend und mit großer zeitlicher Verzögerung. Trotz des Gutachtens des Hofmusikdirektors, der Simon Sack für einen der besten Tänzer der kaiserlichen Ballettruppe hielt, wurde die von ihm beantragte Gehaltserhöhung kräftig gedrückt - wie so oft, aus Angst vor der Beispielwirkung auf andere Hoftänzer, die sich bei der Bewilligung einer größeren Summe gleichfalls ähnliche Begünstigungen erhofft hätten. Thoma Caetano (auch Thomas Cajetan) Levassori (auch Levasto- ri) della M o 11 a (gestorben 1756 in Prag, Sohn des Hoftanzmeisters Simon Pietro Levassori della Motta); Hoftänzerscholar (ab 1721), Hoftänzer (ab 1727), Edelknabentanzmeister (ab 1732) OMeA 17 unfol. und OMeA Prot. 9 fol. 450v - 431r (1721 Juni 16, Referat mit Resolution); OMeA Prot. 9 fol. 434rv (1721 Juli 1, Bescheid): Bittgesuch um Aufnahme als Hoftänzerscholar unter Berücksichtigung der dreißigjährigen Hofdienste seines Vaters Simon Pietro della Motta. Da man sich ziemlich sicher ist, daß der Kaiser beabsichtigt, Thoma Caetano della Motta aufzunehmen, fragt man nur an, ab wann ihm die üblichen 360 Gulden Hofbesoldung anzuweisen seien. Der Kaiser entscheidet sich für das laufende Jahr 1721. Thoma Caetano della Motta erhält sein Gehalt von 360 Gulden im Jahr ab 1. Juli 1721. OMeA 23 unfol. und OMeA Prot. 11 fol. 668v - 672v (1727 Oktober 10, Referat mit Resolution, Nr. 1; Beilagen: präs. 1727 Januar 19, Bittgesuch des Thoma Caetano della Motta; 1727 Oktober 7, Lit. A, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 11 fol. 675rv (1727 Oktober 25, Bescheid): Bittgesuch um Beförderung zum wirklichen Hoftänzer unter Beibehaltung seiner Position als ältester Hoftänzerscholar vor Alexander Philebois d. J., bisher drittem Hoftänzerscholar, der jedoch „mit überhupfiung“ der beiden ihm im Rang vorangegangenen Scholaren Thoma Caetano della Motta und Joseph Bruno zum wirklichen Hoftän- zer ernannt worden war. Der Hofmusikdirektor hält den Antrag für „nicht ohn billig“, weil Thoma Caetano della Motta „im Tantzen von einer guten application und geschicklichkeit“, selbst bereits fünf Jahre länger diene als Alexander Philebois d. J. und sein Vater, der Hoftanzmeister Simon Pietro della Motta, sogar schon 36 Jahre lang in kaiserlichen Diensten stehe. Der Obersthofmeister korrigiert den Musikkavalier zwar insofeme, als Thoma Caetano della Motta nicht fünf Jahre länger im Dienst sei als Alexander Philebois, weil beide erst mit Juh 1721 als Hoftänzerscholaren aufgenommen worden seien, schließt sich aber doch der Empfehlung des Musikkavaliers an, vor allem auch deshalb, weil die übliche Besoldung eines Hoftänzers und eines Scholaren gleich sei, sodaß dem Hofärar keine zusätzliche Belastung daraus entstehe. Placet des Kaisers. Thoma Caetano della Motta wird mit 25. Oktober 1727 als wirklicher Hoftänzer mit 360 Gulden Besoldung unter Beibehaltung seines Ranges vor Alexander Philebois d. J. aufgenommen. 72