Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis Der Hofmusikdirektor rät zu einer Gehaltsverbesserung für Carl Philebois in Anbe­tracht der Tatsache, daß er schon seit acht Jahren als Hoftänzer mit nur 360 Gulden „mit aller punctualität und perfection diene, auch dermahlen unter denen Theatral=- Tantzern der stärckiste seye“. Mit seiner minimalen Besoldung könne er nach seiner Verehelichung unmöglich auskommen. Außerdem müsse man bedenken, daß „Er un­ter anführung des Theatral Dissegnatore Bertoli sich in Theatral=Kleider=Rißen derge­stalt geübet hätte, daß in abwesenheit des Meisters die Theatral Guarderoba Er darmit versehen könte, und würcklich versehen thäte“. Der Obersthofmeister hingegen rät von einer Gehaltserhöhung ab, weil sich die jün­geren Hoftänzer, zu denen auch Carl Philebois gehöre, alle mit der geringen Besoldung von nur 360 Gulden begnügen müßten, und nur einige der älteren mehr verdienten. Es sei daher zu befürchten, daß, sollte Carl Philebois auch nur das mittlere Gehalt von 400 Gulden erhalten, auch alle anderen Tänzer darum ersuchen würden, „welches je­doch bey gegenwärtigen Zeit Läufften auff alle weiß zu verhüten zu seyn scheinet“. Der Kaiser könne allerdings Carl Philebois „in ansehung, daß Er sich zu dienst des Theatri, mit zu dem Reyssen brauchen lasset, und seiner Brauth Johanna Scio in ansehung der Heyrath gleichwohl, ohne Consequenz für andere wan schon ältere hoff Tänzer, einige gnad hierunter angedeyen... lassen“. Kaiser Karl VI. meint zum Bittgesuch des Carl Philebois: „zum ausheyrathen kan man ihn villeicht ein gnadt vor einmahl hofen machen“. Der Antrag auf Besoldungsverbesserung wird mit 31. Dezember 1726 abgewiesen. Bei Carl Philebois handelt es sich um eine Doppelbegabung, der als Tän­zer und Kostümzeichner sein Talent unter Beweis stellte und auch in beiden künstlerischen Sparten von Seiten des Hofes gefördert wurde. Dennoch erhielt er - angesichts der budgetären Nöte des Kaiserhofes und um keine Beispielfolgerungen bei anderen Tänzern zu bewirken - bloß das übliche Scholarengehalt in der Höhe von 360 Gulden im Jahr und wurde auf eine einmalige finanzielle Zuwendung wegen seiner be­vorstehenden Heirat vertröstet. Simon Matthias (auch Mathaeus) Sack, Hoftänzer (ab 1718) OMeA 16 unfol. und OMeA Prot. 9 fol. 73v - 75r (1718 September 13, Re­ferat mit Resolution) sowie OMeA Prot. 9 fol. 131v (1719 März 9, Re- scheid): Bittgesuch um die Stelle eines wirklichen Hoftänzers und die entsprechende Besol­dung. Der Hofmusikdirektor rät zur Aufnahme Sacks samt Besoldung. Der Obersthofmeister meint hingegen, Simon Sack solle sich anfänglich mit dem bloßen Titel eines wirklichen Hoftänzers begnügen und sich so lange gedulden, bis eine Stelle frei wird. Mit 9. März 1719 wird Simon Sack als wirklicher Hoftänzer, aber ohne Besoldung auf­genommen. OMeA 18 unfol. und OMeA Prot. 9 fol. 488v - 489v (1722 Januar 15, Refe­rat mit Resolution; Beilagen: Bittgesuch des Simon Sack; 1722 Januar 7, 70

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