Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis Bittgesuch um Aufnahme als Hoftänzerscholar statt des verstorbenen Andreas Riegler unter Verweis darauf, „daß er sich, bey Hoff, bey vnterschiedlichen gelegenheithen, im tanzen, gebrauchen lassen“. Der Hoftanzmeister hält den Bittsteller „für einen Scholaren gar wohl disponirt= vnd tauglich“. Der Obersthofmeister meint, daß man ihn angesichts der Verdienste seines Vetters, eines erzherzoglichen Kammerdieners, des positiven Gutachtens des Hoftanzmeisters und auch auf Grund der Tatsache, daß sich sonst niemand beworben habe, als Hoftän­zerscholar mit den üblichen 360 Gulden im Jahr engagieren könne. Placet des Kaisers. OMeA Prot. 7 fol. 334r (1712 Oktober 24, Beilage zu Referat betr. Wieder­aufnahme des nach dem Tod Kaiser Josefs I. entlassenen Theater­personals: Liste der Hoftänzer): Carl Emanuel Selliers ist seit 1. Juli 1705 mit 360 Gulden jährlicher Besoldung für Un­terhalt und Lehrgeld als Hoftänzerscholar tätig. OMeA 13 fol. 444v und OMeA Prot. 7 fol. 436v (1713 Januar 26, Kaiserli­ches Dekret betr. Wiederaufnahme der Hoftänzer in den Hofstaat Kaiser Karls VI.): Wiederaufnahme Carl Emanuel Selliers als Hoftänzer rückwirkend ab 1. Oktober 1711 mit 360 Gulden jährlicher Besoldung ohne Abzug des ersten Quartals. OMeA 17 unfol. und OMeA Prot. 9 fol. 255r (1720 Mai 8, Referat mit Reso­lution, Nr. 12): Bittgesuch der Witwe Carl Emanuel Selliers, Isabella Christina, um eine Gnadenpen­sion. Die Hofkonferenz rät, sie abzuweisen, weil es in der Vergangenheit kein Beispiel dafür gebe, daß die Witwe eines Hoftänzers jemals eine Pension erhalten habe, „vnd dahero ds. erstere gleich ein anfang zur üblen consequenz ins künfftige vor Ihres gleichens wäre“. Placet des Kaisers. Carl Emanuel Selliers, eines der zahlreichen Mitglieder der Tänzerfami­lie Selliers, trifft bei seiner Bewerbung um Aufnahme in kaiserliche Dienste - noch unter Kaiser Leopold I. - einen günstigen Zeitpunkt, weil er ohne Mitbewerber ist. Er wird von Josef I. als Hofscholar bestätigt und erst bei Übernahme in den Hofstaat Karls VI. bei gleichbleibender Besol­dung zum wirklichen Hoftänzer befördert. Die Bitte seiner Witwe um eine Pension wird abgelehnt, weil dieses Pri­vileg nur den Witwen von Hoftanzmeistern, nicht aber von einfachen Hoftänzern zustand. Johan(n) Ferdinand L e C o m t e (auch Conte), Tanzmeister für die beiden bayrischen Prinzen Karl Albrecht und Ferdinand Maria Innozenz (ab 1707) 58

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