Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis OMeA 10 fol. 349r - 356v und OMeA Prot. 5 fol. 451v (1695 Oktober 25, Referat mit Resolution), OMeA 10 fol. 291r - 297v (Entwurf): Nach dem Tod des Hoftanzmeisters Domenico Ventura Bittgesuch Franz Langs um eine Hoftänzerstelle unter Verweis darauf, „daß er Hierzue genuegsamb qualificirt seye“. Der Obersthofmeister überläßt die Entscheidung dem Kaiser. Leopold I. behält Lang weiterhin als Scholar. OMeA 10 fol. 507r - 507v und OMeA Prot. 5 fol. 550r - 550v (1696 Oktober 20, Referat mit Resolution), OMeA 2 fol. 619r (Entwurf); OMeA 10 fol. 513r und OMeA Prot. 5 fol. 551v (1696 Oktober 20, Bescheid): Neuerlich Bittgesuch Franz Langs um eine Hoftänzerstelle und die Erhöhung seiner bisherigen Besoldung um 40 Gulden unter Verweis darauf, daß er glaube, von der Tanzkunst genug zu verstehen und in den Hofballetten bereits genügend Proben seiner Kunst abgelegt zu haben. Der Obersthofmeister meint, Lang werde das, was er nicht bereits beherrsche, wohl kaum mehr erlernen, und könne sicher mittlerweile ebensoviel wie einige andere Hof­tänzer. Seinem Wunsch sei nachzukommen, um so mehr, als er eine Besoldungser­höhung von nur 40 Gulden verlange. Placet des Kaisers. Aufnahme Franz Langs als Hoftänzer mit 400 Gulden Besoldung. OMeA Prot. 7 fol. 84rv (1710 Dezember 22, Bescheid): Auf sein Gesuch um Besoldungsverbesserung erhält Franz Lang - als der nach Simon Pietro della Motta älteste Hoftänzer - ab 1. Januar 1711 eine Gehaltserhöhung von 100 Gulden zu seinen bisherigen 400 Gulden im Jahr. OMeA Prot. 7 fol. 333v (1712 Oktober 24, Beilage zu Referat betr. Wieder­aufnahme des nach dem Tod Raiser Josefs I. entlassenen Theaterperso­nals: Liste der Hoftänzer): Franz Lang ist seit 1. Januar 1697 mit 500 Gulden jährlicher Besoldung als Hoftänzer tätig. OMeA 13 fol. 444rv und OMeA Prot. 7 fol. 436v (1713 Januar 26, Kaiser­liches Dekret betr. Wiederaufnahme der Hoftänzer in den Hofstaat Kai­ser Karls VI.): Wiederaufnahme Franz Langs als zweiter Hoftänzer rückwirkend ab 1. Oktober 1711 mit 500 Gulden jährlicher Besoldung. OMeA 16 unfol. und OMeA Prot. 9 fol. 73v - 75r (1718 September 13, Refe­rat mit Resolution; Beilage: Bittgesuch des Franz Lang); OMeA Prot. 9 fol. 130v (1719 März 9, Bescheid): Nach dem Tod des Hoftanzmeisters Claudius Appelshofer Bittgesuch um Besoldungs­verbesserung unter Verweis auf seine 24jährigen Dienste. Des Hofmusikdirektor empfiehlt, Franz Lang die bisherige Stelle des neuen Hoftanz­meisters Simon Pietro della Motta und dessen Besoldung in der Höhe von 600 Gulden zu gewähren. Placet des Kaisers. 42

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