Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 52r - 57v (1733 Februar 18, Refe­rat, Nr. 2; Beilagen: präs. 1732 Dezember 20, Bittgesuch des Franz Lang; präs. 1733 Januar 2, Gutachten des Hofmusikdirektors): Nach dem Tod des Hoftanzmeisters Simon Pietro della Motta Bewerbung Franz Langs um dessen Stelle unter Verweis auf seine 43jährigen Dienste. Der Hofmusikdirektor schlägt jedoch Alexander Philebois als Hoftanzmeister vor. Auch der Obersthofmeister hält diesen, unangesehen der sonst üblichen Hierarchie bei der Besetzung vakanter Stellen, für geeigneter, weil er sich auch auf die Komposition von Ballettmusik verstehe. Placet des Kaisers. OMeA 29 unfol. und OMeA Prot. 14 fol. 207v - 208r (präs. 1733 März 19, Bittgesuch des Franz Lang; Lit. D, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 14 fol. 208r (1733 August 18, Bescheid): Bittgesuch um finanzielle Unterstützung unter Verweis auf seine langjährigen Dienste und darauf, daß er bei der Besetzung der Hoftanzmeistersstelle „höchst schmerzlich praeteriret worden“. Der Hofmusikdirektor rät zu einem Trostpflaster in der Höhe von 200 Gulden. Der Obersthofmeister lehnt die Supplik aus Angst vor ihrer Präzedenzwirkung ab. Abschlägiger Bescheid. OMeA 31 unfol. (1736 März 3, Referat, Nr. 4; Beilage: Lit. F, Gutachten des Hofmusikdirektors): Nach dem Tod des Franz Lang Bittgesuch seines Sohnes Franz Xaver um eine jährliche Pension. Der Hofmusikdirektor rät davon „auß ermanglung vorweiliger Exemplu“ ab. Der Obersthofmeister empfiehlt gleichfalls, ihn abzuweisen, weil es „ohne deme nicht gewöhnlich ist, deren Kay:n Ho(T:Tanzern rucklassenden Wittiben= vnd Kindern pen- siones zu ertheillen“ 36). Der Kaiser schließt sich dieser Meinung an. OMeA Prot. 15 fol. 199v - 200r (1736 März 17, Bescheid für Franz Xaver Lang): Neuerliches Bittgesuch des Franz Xaver Lang, Sohn des verstorbenen Hoftänzers, um eine Gnadenpension vom 7. Mai 1735 wird nochmals mit der Begründung abgewiesen, daß es imüblich sei, Kindern von Hoftänzem Pensionen auszuzahlen. Der gelernte Seiltänzer Franz Lang nahm bei Domenico Ventura und Francesco Torti Tanzunterricht, wurde im Anschluß an seine Ausbil­dung als wirklicher Hoftänzer mit 450 Gulden Besoldung aufgenommen und sowohl von Josef I. als auch von Kaiser Karl VI. in dieser Funktion bestätigt. Seine Bewerbung um den Posten eines Hoftanzmeisters im Jahre 1732 wurde trotz seiner 43jährigen Tätigkeit bei Hof und der für 56 56) Dies ist insoferne nicht ganz korrekt, als die Tochter des Domenico Ventura sehr wohl nach dem Tode des Vaters eine Pension erhielt, wenn auch eingeschränkt werden muß, daß Ventura kein einfacher Hoftänzer, sondern Hoftanzmeister war. 43

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