Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA 8 fol. 75v - 76r und OMeA Prot. 4 fol. 229 rv (1690 Mai 1, Referat mit Resolution): Neuerliche Bitte um Besoldungsverbesserung, weil Andreas Riegler mit seinen 300 Gulden nicht einmal die notwendigsten Ausgaben für Miete, Lebensmittel usw. bestreiten könne. Der Hoftanzmeister Domenico Ventura befürwortet eine Gehaltserhöhung in Anbe­tracht von Rieglers eifrigen, über 20jährigen Diensten bei sämtlichen Komödienauffüh­rungen, Festen und Balletten bei Hof, vor allem aber auch deshalb, weil er ihn als Leh­rer für die anderen Ballettänzer heranziehen könne. Sollte sich der Kaiser der Meinung des Tanzmeisters anschließen und Rieglers Besol­dung um 60 bis 100 Gulden im Jahr vermehren, so fürchtet der Obersthofmeister, müs­se man auch Tortis gleichzeitigem Wunsch nach Gehaltserhöhung nachkommen, und zweifellos würde auch Appelshofer dementsprechende Forderungen stellen. Der Kaiser wünscht vor seiner Entscheidung, über den aktuellen Stand der jährlichen Ausgaben für die Tänzer informiert zu werden. OMeA 8 fol. 96r - 99v und OMeA Prot. 4 fol. 240rv (1690 August 3, Relatio 56 mit Resolution); OMeA 8 fol. 97r und OMeA Prot. 4 fol. 241r (1690 Au­gust 17, Rescheid): Aus der auf Wunsch des Kaisers erstellten Besoldungsliste der Hoftänzer geht hervor, daß Andreas Riegler bisher 300 Gulden jährlich verdient habe. Nach Meinung des Obersthofmeisters könne man ihm auf Grund der Empfehlung des Tanzmeisters Domenico Ventura weitere 100 Gulden geben. Placet des Kaisers. OMeA 6 fol. 398r und OMeA 10 fol. 343r (1695 ?, Liste der Personen, die die Kopfsteuer schuldig geblieben sind): Andreas Riegler von 400 Gulden jährlicher Besoldung .............40 Gulden OMeA 10 fol. 239rv und OMeA Prot. 5 fol. 404v - 405r (1695 April 7, Refe­rat mit Resolution) : Bittgesuch Rieglers um Besoldungsverbesserung seiner bisherigen 400 Gulden um zu­sätzlich 11 Gulden 40 Kreuzer im Monat, „dan er sonsten bey disen Schwären Zeiten nit außkommen köntte“. Der Obersthofmeister befürchtet die mögliche Beispielwirkung auf andere Hoftänzer und meint, man könne Andreas Riegler eventuell noch weitere 100 Gulden gewähren. Ein Gehalt von 500 Gulden sei jedoch in jedem Fall genug für einen Hoftänzer, der da­neben ja auch noch seine Schüler habe. Kaiser Leopold I. beläßt es bei den bisherigen 400 Gulden. OMeA 10 fol. 349r - 356v und OMeA Prot. 5 fol. 450v - 454r (1695 Oktober 25, Referat mit Resolution), OMeA 10 fol. 291r - 297v (Entwurf); OMeA Prot. 5 fol. 455rv (1695 Dezember 1, Rescheid): Nach dem Tod des Tanzmeisters Domenico Ventura Bittgesuch aller Hoftänzer um Auf- rückung oder Verbesserung ihrer Besoldung, darunter auch Bitte Andreas Rieglers tun finanzielle Berücksichtigung. 39

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