Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe Bittgesuch der Maria Anna Appelshofer um eine lebenslängliche Unterhaltszahlung „intuitu ihrer betrübtesten armut und Verlassenheit“. Der Obersthofmeister berichtet, daß ihr Mann Joseph Appelshofer noch von Kaiser Jo­sef I. und Erzherzog Karl, dem nunmehrigen Kaiser Karl VI., aus der Taufe gehoben worden sei. Wegen der Verdienste seines Vaters, der auch Tanzlehrer Karls VI. ge­wesen sei, habe man Joseph Carl eine Pension in Neapel angewiesen, deren Auszah­lung aber auf Grund des Spanischen Erbfolgekrieges eingestellt wurde51). Man könne zwar nicht zur Gewährung einer Witwenpension raten, „weilen die sach einzig allein auff das Christliche Mitleyden, und den Egard ankommet“, doch könne man ihr noch­mals eine einmalige Gnadengabe von 200 Gulden bewilligen. Placet des Kaisers. OMeA Prot. 16 fol. 252v (1740 April 2, Bescheid für Maria Anna Appels­hofer): Auf ihr neuerliches Bittgesuch um finanzielle Unterstützung erhält Maria Anna Appels­hofer ein drittes und letztes Mal 200 Gulden angewiesen. Seit Gründung der Académie Royale de Danse war die führende Rolle in der Tanzkunst allmählich von Italien auf Frankreich übergegangen. Dem wurde auch am Wiener Hof Rechnung getragen, indem Tänzer, darunter Claudius Appelshofer, zur Ausbildung nach Frankreich gin­gen52). Das Rekurrieren auf frühere Beispiele einmal gewährter Gnadengelder konnte eigenartige Folgen zeitigen, so, wenn Claudius Appelshofer nach dem Vorbild Domenico Venturas um eine Pension, allerdings nicht bloß für seine zukünftige Witwe, sondern für eine überhaupt erst zu eheli­chende Frau ersuchte. Die diesbezüglichen Bittgesuche wurden zwar abgelehnt, doch erhielt die Gemahlin Appelshofers nach seinem Tod tatsächlich die seit Domenico Ventura für Tanzmeisterswitwen einge­führte Pension. Wie weit die Sozialversorgung am Raiserhof gehen konnte, und wie sehr die persönliche Wertschätzung des Kaisers für einen Künstler seine Entscheidungen mitbeeinflussen konnte, zeigt die Tatsache, das auch die Schwiegertochter Appelhofers in Anerkennung seiner Verdienste mehrfach Gnadengelder bekam. 51) Vgl. HHStA OMaA 666 Abh. n.1927: Erbschaftserklärung des Franz Joseph Appelshofer, in der er als „Erzbischöfflich Valenzischer Cammerdiener“ apostrophiert wird. 52) Es existiert ein Brief der Kaiserin Eleonora, Frau Ferdinands III., an ihren Vater in Mantua aus dem Jahre 1663, aus dem hervorgeht, daß bereits damals - also etwa zwanzig Jahre vor Appelshofer - der Tanzmeister ihrer Tochter, Erzherzogin Eleonore, einen Studienaufenthalt in Paris absolviert hatte. vgl. ASM AG b. 437:1663 Februar 3, Kaiserin Eleonora an Carlo II di Gonzaga: „.. . dimani le mie figlie fano un baletto in Cinque la Leonora fa una Sarabanda con le castagnete come si usa alia francese perche il suo Maestro e uenuto adeso da parigi...“ vgl. Seifert Oper am Wiener Kaiserhof 676. 37

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