Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis Der Obersthofmeister hält die bisherigen 1200 Gulden im Jahr für ausreichend und rät von einer weiteren Erhöhung ab. Placet des Kaisers. OMeA Prot. 9 fol. 130r (1719 März 7, Bescheid): Die Witwe von Claudius Appelshofer, Maria Anna Theresia, erhält ab 13. August 1718 (=dem Todestag ihres Mannes)49 50) bis 13. November 1718 das sogenannte Sterbequartal der ehemaligen Hofbesoldung Appelshofers ausgezahlt. OMeA Prot. 9 fol. 163v - 164v (1719 Juli 29, Referat mit Resolution); OMeA Prot. 9 fol. 171v (1719 November 10, Bescheid): Bittgesuch der Witwe des Claudius Appelshofer um eine Gnadenpension für sich und ihre vier unversorgten Töchter, weil ihr Mann sie „in einem recht Ehlend= vnd Com- miserations=würdig(en) standt verlassen“ habe30). Der Obersthofmeister rät zu einer Pension in der Höhe von 400 Gulden im Jahr, einem Drittel der Besoldung des Verstorbenen, „da es ein altes und gewöhnliches“, daß die Witwe des ersten Tanzmeisters, wie auch alle Musikerswitwen, eine derartige Gnaden­pension erhalte; neuerlich Verweis auf das Beispiel der Witwe Domenico Venturas. Kaiser Karl VI. genehmigt eine Pension von 400 Gulden. OMeA 23 unfol. und OMeA Prot. 11 fol. 519v - 525v (1727 Februar 28, Re­ferat mit Resolution); OMeA Prot. 11 fol. 530v - 531v (1727 März 22, Be­scheid für Alexander Philebois d. Ä.): Im Zusammenhang mit den neu aufgenommenen Sprach-, Sing- und Tanzlehrern für die kaiserlichen Rinder wird festgehalten, daß ab 1695 nicht mehr der Hoftanzmeister, sondern der neu ernannte Tanzmeistersgehilfe Claudius Appelshofer zum Unterricht der Erzherzoge verpflichtet gewesen sei und deshalb eine Gehaltserhöhung von 700 auf 1000 Gulden im Jahr erhalten habe. OMeA Prot. 15 fol. 365rv (1737 Mai 15, Bescheid für Maria Anna Appels­hofer): Maria Anna Appelshofer, Schwiegertochter des Hoftanzmeisters Claudius Appelshofer und Witwe von dessen Sohn Joseph Carl, erhält auf ihr Bittgesuch hin für sich und ihre kleinen Kinder eine einmalige Beihilfe von 200 Gulden. OMeA 32 unfol. und OMeA Prot. 15 fol. 435r - 436r (1738 März 24, Refe­rat, Nr. 5; Beilagen: 1737 April 18 und 1737 November 9, Bittgesuche der Maria Anna Appelshofer); OMeA Prot. 15 fol. 471rv (1738 April 2, Be­scheid für Maria Anna Appelshofer): 49) Vgl. HHStA OMaA 666 Abh. n.1927: Schreiben des Obersthofmeisteramts- Trabanten Martin Kimbel, in dem als Todesdatum der 12. August 1718 festgehalten wird. Daraus geht auch hervor, daß Appelshofer neben seiner Witwe eine zehnjährige Tochter aus dieser Ehe namens Maria Eleonora sowie vier Kinder aus erster Ehe mit Anna Theresia, geborene von Guettenberg, hinterließ (die 25jährige Maria Elisabeth, den 25jährigen Joseph Carl, die 22jährige Maria Theresia und die 19jährige Maria Ernestina). 50) Vgl. HHStA OMaA 666 Abh. n.1927: Verlassenschaft des Claudius Appelshofer. 36

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