Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe OMeA 12 fol. 396rv und OMeA Prot. 6 fol. 469v - 470r (1705 März 17, Re­ferat mit Resolution); OMeA Prot. 6 fol. 474r (1705 April 15, Bescheid): Bittgesuch um eine Witwenpension für seine zukünftige Frau, „damit auf den fall, daß er vor ihr absturbe, Sie vnd seine Kinder zu leben hetten“. Zum Zeitpunkt des Gesuchs ist Claudius Appelshofer selbst Witwer mit vier Kindern, um deren Versorgung willen er entschlossen ist, nochmals zu heiraten, obwohl er durch seine 25jährigen Dienste „und denen Continuirlichen Strapazzen er also an Kräfften abnehme, daß er besorget, er dörffte bald erkranckhen vndt mit Todt abgehen“. Erstaunen des Obersthofmeisters („Eß wird wohl kein exempl eines dergleichen Be­gehrens sein, daß Ewer Kay: Maytt eines Supplicirenden Hoff=Bedientens Weib de fu­ture eine pension verwilliget,. . .“ ) und - unter Verweis auf das anders gelagerte Bei­spiel der Pension für Witwe und Tochter Domenico Venturas - Empfehlung, den Bitt­steller vorläufig abzuweisen. Der Kaiser werde im Falle einer tatsächlichen Wiederver­heiratung des Tanzmeisters und dessen Ablebens vor seiner Frau, die Witwe und die Rinder nicht unversorgt lassen. Placet des Kaisers. OMeA Prot. 6 fol. 667r - 668r (1707 Januar 31, Referat ohne Resolution): Nochmaliges Bittgesuch um eine Witwenpension für seine zukünftige Frau in der Höhe von 600 Gulden, der Hälfte seiner Besoldung, unter Verweis auf das Beispiel Domenico Venturas. Offenbar in Unkenntnis der inzwischen erfolgten Eheschließung Claudius Appels­hofers*8) Wiederholung des Arguments des Obersthofmeisters, er kenne kein Beispiel, „daß eines Supplicirenden Hoff=Bedientens Weib de futuro, und auff einen ungewissen Casum de futuro eine Pension were verwilliget worden“, und Empfehlung, Appelshofer abzuweisen. Die Resolution des Kaisers fehlt. OMeA Prot. 7 fol. 333v (1712 Oktober 24, Beilage zu Referat betr. Wieder­aufnahme des nach dem Tod Kaiser Josefs I. entlassenen Theaterperso­nals: Liste der Hoftänzer): Claudius Appelshofer dient seit 1686 als Hoftänzer und Tanzmeistersgehilfe mit 700 Gulden jährlicher Besoldung; seit 1. Juli 1705 bekleidet er die Stelle des Hoftanzmei- sters mit 1000 Gulden jährlich. OMeA 13 fol. 444r und OMeA Prot. 7 fol. 435v- 436r (1713 Januar 26, Kai­serliches Dekret betr. Wiederaufnahme der Hoftänzer in den Hofstaat Kaiser Karls VI.): Wiederaufnahme von Claudius Appelshofer in kaiserliche Dienste mit 1200 Gulden jährlicher Besoldung rückwirkend ab 1. Oktober 1711 ohne Abzug des ersten Quartals. OMeA 15 unfol. und OMeA Prot. 8 fol. 669rv (1717 Juni 1, Referat mit Re­solution); OMeA Prot. 8 fol. 699r (1717 Oktober 16, Bescheid): Bittgesuch um „Besoldungs=verbesserung oder Adjuta“ angesichts seiner 36jährigen Hofdienste. 48 48) Vgl. Obersthofmarschallamt (=OMaA ) 666 Abhandlungen (=Abh.) n.1927: 1707 Januar 16, Heiratsbrief von Claudius Appelshofer und Theresia Anna Maria von Kollen- burg. 35

Next

/
Oldalképek
Tartalom