Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe tung zum Unterricht der Erzherzoge enthoben worden; dies wurde Aufgabe des neu er­nannten Tanzgehilfen Claudius Appelshofer. Aus den vorliegenden Akten wird deutlich, daß die Tänzer oft neben ihrer offiziellen Besoldung aus dem Hofzahlamt zusätzliche finanzielle Zuwendungen aus der Privatschatulle des Kaisers erhielten, sodaß man bei den Angaben über ihre Besoldungen nicht mit absoluten Zahlen rechnen kann. So erhielt Francesco Torti zunächst nur 360 Gulden im Jahr, und erst 1673 eine Gehaltserhöhung auf 400 Gulden, daneben aber auch 100 Gulden aus der Privatkasse des Kaisers. Aus den zahlreichen diesbezüglichen Anträgen Tortis kann man schließen, daß er die Anwei­sung seiner Besoldung durch das Hofzahlamt bevorzugte, möglicher­weise wegen größerer Kegelmäßigkeit der Bezahlung. (Ludwig) Claudi(us) Johannes A p p e 1 (s) h o f (1) e r (auch Oppelho- fer, gestorben am 13. August 1718), Tänzerscholar (ab 1682 in Wien nachweisbar), Tänzer, Tanzmeistersgehilfe (ab 1686), Hoftanzmeister (ab 1705) OMeA 5 fol. 436r - 437r und OMeA Prot. 4 p. 240v (1682 April 12, Beferat mit Besolution): Bittgesuch um Aufnahme als Scholar beim Hoftanzmeister Domenico Ventura mit der üblichen Besoldung; er habe „im tantzen solchen guthen grand geleget, daß er etzliche mahl für Er. Kay. Mayt. auf dem Theatro ein solches gezeiget“. Nach Aussage Domenico Venturas sei Claudius Appelshofer, vormals Page des Oberst­kämmerers Gundacker Fürst Dietrichstein, „gar dispost, vnd capabel in diser pro­fession Er. Kay. Mayt. wolgefällige vnthste dienste zu leisten“. Außerdem weigerten sich diejenigen, die bisher freiwillig auf dem Theater getanzt hätten, dies weiterhin zu tun; es bestehe Bedarf an guten Tänzern, und man solle daher Claudius Appelshofer als Scholar aufnehmen. Placet des Kaisers. Claudius Appelshofer wird rückwirkend ab Jahresbeginn mit einem Lehrgeld von 30 Gulden im Monat als Hoftänzerscholar aufgenommen. OMeA Prot. 4 fol. 280r (1684 Januar 3, Bittgesuch und Besolution): Bittgesuch von Claudius Appelshofer um Umwidmung des bisher an seinen Lehrer Do­menico Ventura ausgezahlten Lehrgeldes auf ihn selbst, weil er zur Ausbildung in die Fremde46) gehe, und das ihm zustehende Scholarengeld für seinen Unterhalt, den er im Ausland selbst bestreiten müsse, gedacht sei. Positive Erledigung. 46) Vgl. HHStA OMeA 7 fol. 36r - 37r (1686 März 31, Referat); HHStA OMeA 1 fol. 42v und HHStA OMeA Prot. 4 fol. 27 r (1686 Mai 17, Resolution): Im Zusammenhang mit ei­nem Bittgesuch Francesco Tortis um eine jährliche Besoldung von 600 Gulden verweist der Hofkontrollor darauf, daß sich Claudius Appelshofer im Augenblick zur Ausbildung in Frankreich befinde und nach seiner Rückkehr in den Hofdienst übernommen wer­den solle, was jedoch nicht sofort geschieht. 33

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