Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Die Tänzer am Wiener Hofe Leopold I. gewährt Domenico Ventura den Gesamtbetrag von 900 Gulden ab Anfang 1677. OMeA 7 fol. lOv - llr und OMeA Prot. 4 fol. 328v (1685 Dezember 14 und 1686 Januar 19, Relation mit Resolution), OMeA 6 fol. 192r - 193v (undatiertes Bittgesuch des Domenico Ventura), OMeA 6 fol. 190r - 191v (undatiertes Gutachten des Hofkontrollors Caspar Aman); OMeA Prot. 4 fol. 328v - 529r (1686 Januar 19, Dekret an den Tanzmeister): Bittgesuch um das Gehalt seines Vaters in der Höhe von 1200 Gulden, weil er wie dieser den kaiserlichen Kindern und den Edelknaben Tanzunterricht erteile. Der Hofkontrollor stellt richtig, daß Santo Ventura 900 Gulden 1657 bereits mit der Auflage bezogen habe, den Kaiser, die Erzherzoge und Erzherzoginnen, Edelknaben und Hofdamen im Tanzen zu unterweisen. Zusätzliche 360 Gulden seien zunächst von 1667 bis Ende August 1675 Lehrgeld für den Sohn gewesen und dann gnadenhalber in eine finanzielle Zubuße auf Lebenszeit umgewandelt worden, wodurch er auf 1260 Gulden im Jahr gekommen sei. Daneben liefen noch die Kosten für den Tanzgehilfen Francesco Torti mit 400 Gulden. Aus diesen Gründen sei der Bittsteller nach Meinung des Hofkontrollors zumindest auf einen späteren Zeitpunkt zu vertrösten. Der Obersthofmeister hingegen gibt Domenico Venturas „täglich mehr anwachsen- de(r) dienste, bey Ew: Kay: Mt. dhlten Jungen herrschafft“ zu bedenken. Leopold I. genehmigt unter Berücksichtigung der langjährigen Tätigkeit Domenicos weitere 300 Gulden, allerdings unter der Bedingung, neben der kaiserlichen Familie auch die Hofdamen und Edelknaben im Tanzuntericht nicht zu vernachlässigen. OMeA 7 fol. 367rv und OMeA Prot. 4 fol. 125rv (1688 September 7, Referat mit Resolution); OMeA 7 fol. 373r und OMeA Prot. 4 fol. 125v (1688 Oktober 1, Bescheid): Bittgesuch um eine Pension von 100 Beichstalern, die er im Hofstaat der Kaiserinwitwe Eleonora42), in dem Domenico Ventura 17 Jahre lang Tanzmeister gewesen sei, erhalten habe. Laut Gutachten des Obersthofmeisters sei es nur üblich, „alten= und vnvermögenden“ Bediensteten einer verstorbenen Kaiserin eine Pension zu gewähren, was auf Domenico nicht zutreffe. Domenico Ventura wird an den Hofkammerpräsidenten verwiesen, der „die Contentirung der Kay: verwittibten Hoffstatt über sich genohmen“ habe. Placet des Kaisers. OMeA 10 fol. 265r - 265v und OMeA Prot. 5 fol. 420r - 420v (1695 August 2, Relatio 20 mit Resolution); OMeA 10 fol. 292r - 293v (Entwurf); OMeA Prot. 5 fol. 420v - 421r (1695 August 11, Bescheid): Bittgesuch Domenico Venturas, daß nach seinem Tode seiner Frau und seiner Tochter43) auf Lebenszeit die Hälfte seiner Besoldung als Pension ausgezahlt werde. 42) Eleonora Gonzaga, Witwe nach Kaiser Ferdinand III. (1630-1686). 43) Vgl. im Zusammenhang mit der Tochter auch das Bittgesuch Domenico Venturas um Aufnahme Georg Reutters - zu diesem Zeitpunkt Organist von St. Stephan - in kaiserliche Dienste, bevor er ihm seine Tochter zur Frau geben wollte, vgl. HHStA OMeA 9 fol. 477rv (1694 Juli 9, Referat mit Resolution), fol. 488r - 489 (Bittgesuch des 27