Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis lers einholte. Der Obersthofmeister erstattete dem Kaiser Bericht, und dieser „resolvierte“ darüber. Die Resolution wurde im Obersthofmeister­amt protokolliert, und der Petent positiv oder abschlägig beschieden. Im Falle einer Aufnahme in kaiserliche Dienste wurde das Hofkontrollor­amt verständigt, wo man die Zahlungsanweisung an die Hofkammer ausfertigte. Dabei konnte es bei der Auszahlung zu monate-, manchmal sogar jahrelangen Verzögerungen kommen, was ebenso zu neuen Bitt­gesuchen führte wie der Wunsch nach einer Pension für den Künstler selbst, aber auch für seine Angehörigen. Bis etwa 1660 war für den Theaterbetrieb keine eigene Verwaltung erforderlich. Mit zunehmendem Personen- und Aufgabenkreis erschien es jedoch notwendig, eine weitere Instanz zwischen dem Kaiser bzw. seinem Obersthofmeister und den einzelnen künstlerischen Sparten einzuschalten. Es wurde eine Art Theaterintendant, der sogenannte „Cavagliere di musica“ (Musikkavalier, Musikgraf, Hofmusikdirektor) eingesetzt. Der erste Theaterintendant, der zunächst nur hin und wieder für die Veranstaltung einzelner größerer Hoffestliehkeiten zuständig war, ist der Trabantenhauptmann Franz Augustin Graf Wallenstein, der 1666 die Bauleitung des Theaters auf der Cortina und 1668 die „sopraintendenza“ bei „II Porno d’oro“ innehatte. Der Oberstsilberkämmerer Peter Ernst Graf Mollard scheint bereits als „Vorgesetzter über die Music und Schau=Bühnen“ auf; 1686 übernimmt sein Sohn Ferdinand Ernst die „in- cumbenz der Comoedie“. Unter Kaiser Josef I. trat der Oberstküchen­meister Josef Graf Paar an seine Stelle. 1709/10 bis 1712 war Marchese Scipione Publicola di Santa Croce als Theaterintendant tätig, 1712 bis 1716 wieder Ferdinand Ernst Graf Mollard. Dann folgte eine kurze interimistische Führung durch Graf Kuefstein; von 1717 bis 1721 beklei­dete der spanische Kämmerer Don Juan de Buxados Conde de Cavella das Amt, dem von 1721 bis 1732 Principe Luigi Pio di Savoia und von 1732 bis 1742 Ferdinand Graf Lamberg folgten. Solange der Hofmusikdirektor seine Tätigkeit nur als Nebenberuf aus­übte, hatte er kaum mehr als beratende Funktion beim Kaiser. Als je­doch Karl VI. 1712 daraus einen Posten mit eigenem Wirkungskreis machte, stieß der Musikgraf oben und unten an - nach oben beim Obersthofmeister, dem er unterstellt war; nach unten beim Hofkapell­meister, dessen Vorgesetzter er war. 1718 mokierte sich der Obersthofmeister darüber, daß es dem Hofmu­sikdirektor nicht zustehe, direkt kaiserliche Resolutionen einzuholen, weil dies eindeutig in seinen Aufgabenbereich gehöre. Conde de Cavella hatte nämlich in seinem Gutachten bereits die Resolution des Kaisers vorweggenommen und damit im Instanzenweg den Obersthofmeister übergangen. Dieser pochte jedoch darauf, daß „sonst bey der Aufnahm vnd 14

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