Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Die Tänzer am Wiener Hofe Salaryrung aller so wohl zur Hoff Capellen alD aufs Theatrum gehöriger vocalisten vnd Instrumentisten Ewr. Kay: May: Hoff Capeilmeistern die Berichterstattung von alters- her, zuekommen, disem aber so wenig alß dem Cavaller’Direttore in dergleichen die Kay: allergnädigste Resolution einzuhohlen vnd dero gehorsambsten obrist Hoffmaister Ambt, zuerinnem gebühren thut, alß wordurch der alte brauch auf einmahl aufgehebt seyn, vnd nichts alß Lauther Vnordnung . . . entstehen wurden, welches nit zu besor­gen, wan Ewr Kay: May:, das der Cavalier Direttore in Sachen von seinen Subalternen, alß wie dero Capellmaister von denen seinigen, dem gehorsambsten obrist hoffmaister Ambt, ohne die mir mit denen andern so confundieren, die abfordernde guetachtliche Meynung auf die memorialien künfftighin zu erstatten haben solle, allergdst anzube­fehlen geruhen mögten“.20) Das Amt des Musikgrafen verlor erst unter Maria Theresia an Bedeu­tung, als zunehmend private Unternehmer die Leitung der Theater Wiens übernahmen. Kaiser Karl VI. fügte als weitere Zwischeninstanz im höfischen Theater­betrieb einen Pächter-Unternehmer ein, der allerdings nicht für künstle­rische, sondern nur für wirtschaftliche Angelegenheiten verantwortlich war. Nach der Wahl des Stückes durch den Kaiser hatte er unter Aufsicht des Musikkavaliers und mit Verwendung des fest am Hofe engagierten Musik- und Theaterpersonals die Opern und Ballette aufführungsfertig mit allem Nötigen auszustatten. Daß der Theaterbetrieb am Kaiserhof immer komplexer wurde, erkennt man auch an den eifrigen Bemühungen Josefs I., die Mißbräuche, die in der Kostümverwaltung eingerissen waren, zu bereinigen. Zur Zeit Leopolds galt der ,,alte(n) Hoffbrauch“, „die Comoedi=Kleider, nach Be­lieben, wegzunehmen“21), ohne sie nach der Vorstellung wieder in die kai­serliche Garderobe zurückzustellen. Die Darsteller betrachteten die Ko­stüme einfach als ihr Eigentum und verschafften sich so eine zusätzliche Einnahmequelle. Um diese Unregelmäßigkeiten einzustellen, schuf Kai­ser Josef I. die Stelle eines „Theatral=Adjutanten“, die ab 1. Januar 1707 Johann Baptist Vitali bekleidete. Seine Aufgabe bestand darin, die Kostü­me zu inventarisieren, darüber zu wachen, daß sie nach der Vorstellung wieder in die Garderobe zurückgestellt und nicht verliehen wurden, „als wordurch die Kleider nur ruinirt vnd vnbrauchbahr gemacht werden“22). Die Anordnungen des Kaisers wurden jedoch völlig mißachtet, denn be­reits am 29. Januar 1710 erging die Aufforderung an den Hoftanzmeister und an alle Hoftänzer, die Kostüme „sambt Zugehör, welche ihnen bey denen Hoff Comoedien, und Hoff Festinen zugesteit werden“ und die sie „sich unzuläsßiger 20) HHStA OMeA 16 unfol. und HHStA OMeA Prot. 9 fol. 47r - 50r (1718 Mai 23, Refe­rat). 21) HHStA OMeA 12 fol. 551v (1708 Mai 8, Referat, Nr. 5). 22) HHStA OMeA 12 fol. 552r (1708 Mai 8, Referat, Nr. 10). 15

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