Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)

Regesten

Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv 89 Siebenbürgen zu erobern. Deshalb ist Eile geboten, denn im Kriegsfälle könne er für die Sicherheit der Gesandten nicht garantieren. Lat. Kopie (ö): Hungarica 69 Konv. 2 (1553 II) fol. 137 (Beilage zum Bericht Pallavicinis von 1553 Fe­bruar 21). 217 1553 Februar 1, Konstantinopel Bündnis- und Beistandspakt zwischen Süleymän I. und Heinrich II. von Frankreich Der in neun Punkten formulierte Vertrag enthält diverse Verpflichtungen für den Fall eines Krieges gegen Karl V., darunter Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Beute u. ä. Lat. Kopie (ö, am Rand beschädigt): Turcica 10 Konv. 1 (1553 I—VIII) fol. 5f. - Vgl. dazu Reg.: Ham­mer Geschichte 9 287 n. 151; Testa Recueil des traités 1 43-45; Matuz Herrscherurkunden 82 n.352. 218 1553 Februar 6-14, Lager bei f atalca 960 safer 21-29, be-yurt Qatalga Süleymän I. an Beylerbeyi 'All Pascha von Budin Übersendet in einem versiegelten Sack die Antwort auf ein Schreiben des Königs von Wien (Ferdinand I.) mit dem Befehl, es unverzüglich weiterzuleiten; sobald ein habs- burgischer Gesandter eintrifft, ist er sicher zur Pforte zu geleiten. Osman.-türk. Kopie (Süret-i hiikm 35,5 x 21,5 cm, hüve, ohne Beglaubigung: Turcica 10 Konv. 1 (1553 I-VIII) fol. 8. - Druck. Schaendlinger Schreiben Süleymäns 2 44f n. 28 (Faks., Tranks., dt. Übers.). 219 1553 Februar 25 - März 6, Konstantinopel 960 rebi' 111 -20, Kostantiniye Süleymän I. an Ferdiand I. Beantwortet ein über BudUn (Buda) am 20. safer (5. Februar) eingetroffenes Schreiben, worin Ferdinand den Wunsch nach Friedensemeuerung ausgedrückt und um sicheres Geleit für die Botschaft sowie um sechsmonatigen Waffenstillstand ersucht hat. Da die hohe Pforte für Freund und Feind jederzeit offenstehe, soll auch in diesem Fall der Bot­schaft kein Hindernis in den Weg gelegt werden. Dementsprechende Befehle sind auch bereits an Beylerbeyi (‘Ali Pascha) von Budin und alle Beys entlang der Reiseroute er­gangen. Egal ob ein neuerlicher Friede zustandekomme oder nicht, sollen die Ge­sandten nach Beendigung ihrer Mission ungehindert zurückkehren dürfen.

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