Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Das Attentat von Sarajevo

72 liehe Abschrift des amtlichen Textes im Staatsarchiv der Volksrepublik zu Belgrad handle, die 1939 durch den Archivdirektor Voj. Jovanovic beglaubigt wurde42). Dieser Text wurde, wie aus einer Anmerkung43) hervorgeht, nach­träglich der Rekonstruktion des Dr. Kestercanek angeglichen, allerdings weiß man nicht, wann. Prof. Voj. Bogicevic hat seine Edition mit 785 Anmerkungen versehen. So­lange nicht der Originaltext gefunden ist, wird man sich mit dieser Publika­tion der „Belgrader Abschrift 1925“ zufrieden geben müssen. Das Werk hatte eine Auflage von 2.000 Stück und ist folgendermaßen gegliedert: Einleitung (14 Seiten), Protokoll der Hauptverhandlung mit erläuternden Anmerkungen des Herausgebers (386 Seiten), Urteil (3 Seiten), Resümee in englischer Spra­che (1 Seite), täglicher Bericht der bosnisch-herzegowinischen Landesregie­rung an das Gemeinsame Finanzministerium in deutscher Sprache (38 Sei­ten), Namensregister (5 Seiten) und 26 Seiten Photos und Dokumente. Wenn Prof. Bogicevic im Vorwort schreibt, daß das gerichtliche Verfahren keine Anhaltspunkte über eine auch nur indirekte Teilnahme und Hilfe des amtli­chen Serbien bei der Organisation und Ausführung des Attentats geliefert habe, so ist das Ansichtssache. Ob es bei der schon in der Untersuchung be­wiesenen Mitwirkung mehrerer Offiziere und Finanzbeamter nicht doch ge­rechtfertigt ist, von einer indirekten und sogar direkten Mithilfe zu sprechen, bleibe dahingestellt. Die Leistungen der österreichisch-ungarischen Verwal­tung werden am Rande erwähnt, aber auch der „Rost“ hervorgehoben, der „auf dieser Verwaltung“ lag. Im Vorwort zu dem im Druck erschienenen Verhandlungstext führt der Her­ausgeber aus: ,Neben der zitierten amtlichen Erklärung über die Authentizität unserer Abschrift dient auch die Ausdrucksweise als Beweis. Die Sprache der Angeklagten ist ursprüng­lich, aber auch die Sprache der Richter, der Studenten, überhaupt aller Personen, die im Prozeß eine Rolle spielen. Der Text ist geschlossen, zusammenhängend, ausgenommen geringfügige Teile, die in den Anmerkungen ergänzt wurden. Orthographie, Satzanordnung, Stil, Wortwahl sind Beweise für die Originalität, weil, wie wir hörten, die entzifferten Stenogramme schnell diktiert werden mußten, wobei der serbokroatische Text orthographisch richtig und zugleich ursprünglich belassen wurde .. . Den Stenographen war es trotz aller Geschicklichkeit und Kenntnisse natürlich nicht möglich, den Lauf der Verhandlung hundertprozentig festzuhalten, so vernachlässigten sie einiges, wenn es ihrer Auffas­sung nach von geringerer Wichtigkeit war, . . . das ändert jedoch nichts Wesentliches am Wert des Textes.“ Von der Bogicevic-Edition liegt eine deutsche Übersetzung vor, die in den sechziger Jahren von dem inzwischen verstorbenen Grazer Schuldirektor Wilhelm Brantner angefertigt wurde44). Ihre Drucklegung, unter der Voraus­42) Damit ist die „Belgrader Abschrift 1925“ gemeint. 43) 3 3 9 Anm. 753: ,,U izvomom tekstu, poslije ovog stava stoji: ,Prema verziji dra Kestercaneka, tekst je ovdje potpun““ (Im ursprünglichen Text steht nach diesem Satz: .Gegenüber der Version Dr. Kesteröaneks ist hier der Text vollständig“). **) Durchschlag davon im SAA.

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