Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Das Attentat von Sarajevo

69 „Offiziellen Texí 1914“ und die „Belgrader Abschrift 1925.“ Doch auch diese waren nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Prof. Voj. Bogicevic führte Beweise dafür an, daß Albert Mousset seinen Text den „rekonstruierten Stenogrammen des Dr. Kestercanek angeglichen hat“33). Die Forschergruppe teilte diese Meinung nicht, sie stellte fest, Über­einstimmungen seien „weder häufig, noch im einzelnen vollständig“. Ihr Ar­gument ist der Vermerk des Belgrader Archivdirektors Voj. Jovanovic aus dem Jahre 1939 über die Kestercanek’sche Rekonstruktion, in der es heißt, bei einer Herausgabe der serbischen Texte dieses Protokolls müsse sie, die Kestercanek’sche Rekonstruktion, herangezogen werden, „was Mousset bei seiner Übersetzung nicht getan hat“34). Die Beweise der Forschergruppe sind stichhältig, hatte sie doch den serbo­kroatischen Text, den Mousset bei der Übersetzung benützte, in Händen. Mousset lebte während des zweiten Weltkrieges als Beamter in Frankreich. Durch Vermittlung des deutschen Militärbefehlshabers in Paris übersandte er dem ,Wiener Reichsarchiv“, wie aus einem Schreiben35) hervorgeht, „456 durchgezählte Aufnahmen“ seiner Übersetzungsunterlage. Einig sind sich hingegen die Forschergruppe und Bogicevic über den überra­genden Einfluß von Pharos auf Mousset. Der Sarajevoer Archivdirektor Bo­gicevic ist der Ansicht, Mousset vervollständigte die „Belgrader Abschrift 1925“ mit Zugaben aus dem Pharostext, er habe an 483 Stellen Pharosformu­lierungen übernommen, es gebe, so Bogicevic, ganze Passagen, die Mousset auf diese Weise übernommen habe36). Nach dem Urteil der Forschergruppe war die Übersetzung des französischen Publizisten nichts anderes als eine Kombination des „offiziellen Textes“ mit Pharos. Diese Frage sei geklärt und biete keine Rätsel mehr37). Der unbefangene Beobachter ist darüber erstaunt, daß der in Belgrad arbei­tende und mit den Serben sympathisierende Franzose bei Pharos Anleihen machte — und dazu noch in diesem Ausmaß! —, ausgerechnet bei Pharos, der ein leidenschaftlicher Vertreter des österreichischen Standpunktes war. Ir­gendetwas scheint da nicht richtig zu sein. Prof. Bogicevic gibt uns eine 33) VP 339 Anm. 753. 34) Gutachten (wie Anm. 25) 9. 35) Schreiben des Militärbefehlshabers in Frankreich (Az. Archivwesen) vom 18. Januar 1944: „Anliegend wird wünsch- und vereinbarungsgemäß der entwickelte Film des von Herrn A. Mousset zur Verfügung gestellten Textes der Protokolle des Prozesses gegen die Mörder von Sarajevo ... übersandt, mit der Bitte, den Eingang bestätigen zu wollen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Seiten 164—165, 268-269, 375—376 des Manuscriptes fehlen, ohne daß sich an Hand des kroatischen Textes von hier aus sagen ließe, ob an diesen Stellen Lücken vorliegen oder ob die Seiten nur übersprungen sind. Der Film geht kostenlos in das freie Eigentum des Wiener Reichs­archivs über. Herr Mousset hat lediglich die Bitte ausgedrückt, ihm einen Abdruck et­waiger Veröffentlichungen aus oder über seinen Text für seine Bücherei zu überlas­sen“ (Abschrift im SAA). Wo sich dieser Filmstreifen heute befindet, ist unbekannt. 36) VP 10 f. 37) Gutachten (wie Anm. 25) 10.

Next

/
Oldalképek
Tartalom