Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Das Attentat von Sarajevo

55 Auf das „befürchtete Ungemach“ könne nun einmal keine Rücksicht genom­men werden, man verlange ja nur die Erfüllung der Pflicht. Ferner werde man den Teilnehmern an der Verhandlung erster Instanz, wenn sie darum bitten würden, „nach erfolgter Urteilsschöpfung längere Urlaube in der österreichisch-ungarischen Monarchie bewilligen“; außerdem könne man Richter aus dem ganzen Land für die Dauer der Verhandlung dem Kreisge­richt Sarajevo, das eine Vermehrung der Kräfte brauchen werde, zuteilen17). Von dieser Möglichkeit machte Sektionschef Chmielewski von der Justizab­teilung der bosnisch-herzegowinischen Landesregierung Gebrauch, nur er­folgte die Zuteilung nicht von den Bezirksgerichten, sondern vom Oberlan­desgericht Sarajevo18). Als Begründung führte er an: „Nicht etwa der Mangel an Vertrauen in die Mitglieder des hierortigen Kreisgerichtes — denn, Gott sei Dank, ein derartiger Vertrauensmangel kann nur höchstens gegen einige richterliche Beamte im ganzen Lande begründet erscheinen ... Damit das Ur­teil eine sachliche und juristische Formulierung erhalte, habe ich zwei Mitglieder des hiesigen Oberlandesgerichts, und zwar den Oberlandesgerichtsrat Curinaldi als Vor­sitzenden und den Landesgerichtsrat Naumovic als ersten Votanten, ausgewählt und auf die Dauer der Verhandlung dem Kreisgericht zugeteilt“19). Während das Ministerium in Wien Potioreks Vorschlag, den Fall einem Mili­tärgericht zuzuweisen, abschlägig beschied, war es wieder die Landesregie­rung, die gegen den angeordneten Ausschluß der Öffentlichkeit protestierte. Dies würde, meinte sie in einem Telegramm, den Anschein erwecken, als habe man etwas zu verheimlichen. Im Gegenteil, die Schädlichkeit Serbiens solle öffentlich zutage treten. „Auch würde die Geheimnistuerei auf die hiesige Bevölkerung den schlechtesten Ein­druck machen. Übrigens wird wegen Raummangels20) das Publikum kaum größer sein als die Zahl der bei Ausschluß der Öffentlichkeit zulässigen Vertrauensmänner, die Öffentlichkeit wird aber den Vorteil haben, daß man die Eintrittskarten denen ge­ben wird, welchen man sie wird geben wollen“. Nach dem Bericht eines Augenzeugen bestand das Publikum aus dem Bür­germeister Curcic (Moslim), dem Rechtsanwalt Dimovic (Serbe), dem Land­tagsabgeordneten Anautovic (Moslim) und dem Jesuitenpater Puntigam. Nach Dedijer waren sechs Journalisten anwesend, drei aus Sarajevo, zwei aus Budapest und einer aus Wien21). Unter den bosnischen Presseleuten war der Vertreter der kroatischen Zeitung Hrvatski dnevnik, der ein stenographi­17) Wie Anm. 13. 1S) Privatschreiben Chmielewskis an Bilinski, 1914 Oktober 3: KA KM 4/II n. 392. 19) Ebenda. 20) Der Verhandlungssaal befand sich im sog. Defensivlager, einem Kasernenkom­plex bei Sarajevo. Dort waren auch die Militärarreste, in denen die Angeklagten fest­gehalten wurden. Der Verhandlungssaal im ersten Stock faßte ca. 50 bis 60 Personen, davon 25 Angeklagte, acht Soldaten und den Senat. 21) Dedijer 609. — In der Einführung zum VP nennt Voj. Bogicevic das Sarajevoer Tagblatt, die Bosnische Post (Sarajevo), den Hrvatski dnevnik (Sarajevo), das Pester Journal (Budapest) und Die Tagespost (Wien). Die letzte Angabe ist irreführend, es muß entweder Die Tagespost (Graz) oder Neues Wiener Tagblatt (Wien) heißen.

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