Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)
Das Attentat von Sarajevo
56 sches Protokoll anfertigte, das Babilic-ProtokoH, das später noch eine Rolle spielen sollte. Das Kreisgericht ordnete mit Beschluß vom 23. September 1914 (Nr. 7471/K) die Hauptverhandlung für den 12. bis 23. Oktober an, und zwar unter dem Vorsitz des bereits erwähnten Oberlandesgerichtsrates Alois von Curinaldi, eines vorzüglich serbokroatisch sprechenden Dalmatiners, mit den Gerichtsräten Bogdan Naumovic und Dr. Meyer-Hoffmann als Votanten, dem Gerichtsadjunkten Nikolaus Rasic als Schriftführer und dem Staatsanwalt Franjo Svara als Ankläger. Als Verteidiger fungierten: Dr. Max Feldbauer für Princip, Bl. Kerovic, Forkapic und Milovic; Dr. Kosta Premuzic für Cabrinovic, Jovanovic, J. Kerovic und Perin; Dr. Rudolf Zistler für Veljko Cubrilovic, Vaso Cubrilovic, Kranjcevic und N. Kerovic; Dr. Svetko Percsic für Popovic und Stjepanovic; Voceslav Malik für Ilié und Djukic. Die Verhandlung wurde in serbokroatischer Sprache geführt, die alle Gerichtspersonen beherrschten. DIE STENOGRAMME UND DAS URDIKTAT Fest steht, daß in der Hauptverhandlung gegen die Attentäter von Sarajevo drei Stenographen tätig waren, die zwei Stenogramme herstellten, und zwar ein unvollständiges Pressestenogramm und ein vollständiges - oder beinahe vollständiges - Amtsstenogramm. Ersteres verfertigte ein junger Journalist namens Babilic, der seinen Originaltext nach der Auswertung dem Chefredakteur des in Sarajevo erscheinenden Hrvatski dnevnik (Kroatisches Tagblatt) überließ. Die beiden Gerichtsstenographen ihrerseits steckten nach erledigtem Diktat ihre Stenogramme in die Tasche, statt, wie es sonst üblich ist, sie dem Gerichtsakt beizufügen. Dr. Kestercanek, Fachlehrer und Landtagsstenograph, erinnerte sich später genau an die näheren Umstände1). Er und sein Kollege, der zwanzigjährige Student Milan Prbic, mußten abwechselnd stenographieren2), und das in „größter Eile“. Übrigens hätten sie, schrieb Dr. Kestercanek, ihre Arbeit in einer „gewissen Erregung“ vollzogen. Im Gebäude der Landesregierung wartete auf sie der Senatspräsident des Sarajevoer Obergerichtes, Ritter von Chmielewski. Er entriß den Stenogra*) Vladimir Kestercanek Autentiini stenografski zapisnik sudbene rasprave pro- tivu Gavrila Principa i drugova in Nova Europa 27 (Zagreb 1934) 73-78 und Die stenographische Aufnahme des Prozesses gegen Gavrilo Princip und Genossen, Sarajevo 1914 in Neue stenographische Praxis (Bonn 1959/2). 2) Daß nur zwei Stenographen mit dieser Arbeit betraut wurden, erklärt sich aus der Kriegssituation. Stenographie-Unterricht gab es auf bosnischen Schulen schon seit 1897. Für gewöhnlich werden in einem zwei Wochen dauernden politischen Prozeß gegen 25 Angeklagte zwei Arbeitsgruppen zu je drei Stenographen und eine Aufsichtsperson eingesetzt.