Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Das Attentat von Sarajevo

49 Deshalb hielt man die .Narodna Odbrana1 für die einzige Organisation, wel­che sich die Verbreitung der großserbischen Idee zum Ziele gesetzt hatte. Auch zu der Zeit, als Österreich-Ungarn das Ultimatum an Serbien richtete, und auch noch während des Prozesses in Sarajevo waren die Behörden dieser Meinung. Daher wurde in dem Ultimatum zwar die Auflösung der ,Narodna Odbrana1 verlangt, der ,Schwarzen Hand“ hingegen keinerlei Erwähnung ge­tan 6). Die Anklageschrift beschuldigt die Vereinigung ,Narodna Odbrana1 mit fol­genden Worten der Teilnahme: „Wenn also auch die Angeklagten Princip und Cabrinovic behaupten, der Vorsatz, den Thronfolger zu töten, sei in ihnen gekeimt, und wenn Princip behauptet, der Initiator dieses Verbrechens zu sein, so würde es doch ohne der Intention der .Narodna Odbra­na1 und der amtlichen Kreise Serbiens nicht ausgeführt worden sein, denn die Ange­klagten besaßen weder die Waffen, noch die Mittel sie anzuschaffen; auch wäre die Herüberschaffung der Waffen und der unbemerkte Übertritt nach Bosnien ohne Un­terstützung unmöglich gewesen“. Weiters heißt es: „Die oben geschilderte Art und Weise dieser Reise, der chiffrierte Brief des Ciganovic an den Hauptmann in Sabac, deckt die geheimen Methoden auf, derer sich die .Na­rodna Odbrana1 bei der Durchführung ihrer Untaten bediente“. Dazu bemerkt Brandenburg im Kommentar (49 Anm. 2): „Die 1911 gegründete serbische Geheimorganisation ,Ujedinjenje ili smrt1 (Vereinigung oder Tod), genannt ,Cma ruka1 (Schwarze Hand), bediente sich der in Bosnien und der Herzegowina bestehenden Organisationen der .Narodna Odbrana1, ihrer Vertrauens­männer, geheimer Verbindungswege (Kanäle) über die serbisch-bosnische Grenze und ihrer Chiffren für ihre revolutionären und terroristischen Aktionen auf österrei­chisch-ungarischem Gebiete, ohne selbst dort als Organisation in Erscheinung zu tre­ten. Alle von der .Schwarzen Hand1 ausgehenden Machenschaften und Attentate wur­den daher auch von der Österreich-Ungarischen Regierung in ihrem Ultimatum an die Serbische Regierung vom 23. Juli 1914 nur der .Narodna Odbrana1 zur Last gelegt.“ Der Autor dieser Arbeit untersuchte die Teilnahme der genannten Organisa­tionen an den Vorbereitungen zum Verbrechen und kam zu dem Schluß: „Der ganze Transportapparat trat selbständig in Aktion, funktionierte reibungslos und für die geleiteten Verschwörer imentgeltlich. Die von Belgrad gesteuerte Transport­kette durch den „Kanal“ bestand aus 13 Funktionären“7). Davon waren fünf Vertrauensmänner, die mit der .Schwarzen Hand1 in Ver­bindung standen, und acht oder neun Kontaktmänner, die durch die .Na­rodna Odbrana1 zur Mithilfe veranlaßt wurden. Abgesehen von der Unkenntnis über die .Schwarze Hand1, die in der Ankla­geschrift nicht aufscheint, entspricht deren Inhalt im wesentlichen dem Sachverhalt, wie er später in der Hauptverhandlung und noch später in der Forschung zu Tage trat. Ivo Kranjcevic, Schüler der Handelsakademie und einer der Angeklagten — er überlebte Haft und Krieg -, berichtete, es hätte von der Anklageschrift zwei * 4 6) Ebenda XXXVIH. ’J Würthle Spur 256. 4 Staatsarchiv, Ergänzungsband IX

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