Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Das Attentat von Sarajevo

45 Zeugen, unter letzteren die Chauffeure Leopold Lojka, Karl Divjak und Max Thiel44); von der Suite des Thronfolgers nur Graf Alexander Boos-Waldeck, der beim Princip-Attentat gar nicht zugegen war, weil er von einem Bomben­splitter gestreift worden war und sich verbinden lassen mußte. Wer die hochgestellten Herrschaften, die ja alle bald Sarajevo verließen, noch am 28. und 29. Juni vernahm, geht aus den Protokollen nicht hervor. Nicht bei allen Vernehmungsprotokollen ist der Vemehmungsbeamte angegeben45). Auch ist nicht klar, wer noch am 28. Juni 1914 den Landeschef Potiorek ein­vernommen hat46). Sein Einvernahmeprotokoll47) vom 28. Juni ist auch nicht gegengezeichnet. Der Inhalt macht eher den Eindruck eines Diktates als ei­ner Befragung durch eine Gerichtsperson. Es ist die Frage, ob Potiorek über­haupt schon den Schock überwunden hatte, den er im Wagen des Thronfol­gers erlitten hatte. Dementsprechend sind auch seine Aussagen. Vom Bom­benattentat meinte Potiorek, er habe zuerst an eine „Kindermutwilligkeit ge­glaubt“; im Rathaus habe er dem Thronfolger geraten, er solle die „pro­grammäßige Route meiden, weil die Bevölkerung der Strafe bedürfe“, und nach Princips Revolverschüssen habe er den Eindruck gehabt, „daß die bei­den Hoheiten unverletzt geblieben seien“. Ein Gerichtsbeamter, der bestrebt gewesen wäre, den „Fahrtirrtum“ aufzu­klären, hätte den Landeschef, der ja sein Vorgesetzter war, eindringlicher be­fragen müssen. Und ein scharfes Verhör hätte sich dieser sicher nicht gefal­len lassen. Außerdem sah Potiorek in diesen kritischen Stunden und Tagen das ihm anvertraute Land unmittelbar bedroht, hatte also „Wichtigeres“ zu tun. Wie überhaupt er und die hohen Herrschaften aus Wien, besonders die Militärs, eine eingehendere Befragung durch kleine Zivilbeamte aus der Pro­vinz als Zumutung betrachtet haben dürften. In dieser Hinsicht läßt sich Kritik an der gerichtlichen Untersuchung üben, doch die Schuld dafür Pfeffer und seiner Protokollführung anzulasten, wäre ungerecht. Er war mit der Einvernahme der Beschuldigten beschäftigt, und das war eine gewaltige Arbeitsleistung. 1926, im Alter von 50 Jahren und als jugoslawischer Staatspensionist, beklagte sich Pfeffer, daß man seine Lei­stung zu wenig gewürdigt habe48). Später, 1941, 64 Jahre alt, nahm er noch­mals in der Öffentlichkeit zur Untersuchung Stellung. Dabei ist schwer zu entscheiden, wann er seiner persönlichen Meinung frei und ungezwungen 44) Z. B. nicht die Chauffeure und Insassen des Leitwagens der Polizei, auch nicht die des zweiten Wagens, in dem sich der Bürgermeister und der Polizeichef befanden. 45) So nicht bei: Franz Graf Harrach, Oberl. Robert Grein, Andreas Frh. v. Morsey, Karl Frh. v. Rumerskirch, Frau Vilma Lanjus, Oberst Dr. Karl Bardolff, Josef Graf zu Erbach-Fürstenau, Major Paul Höger, Oberl. Adolf Egger und Major Erich Ritter v. Hüttenbrenner. 46) Vermutlich Gerichtsrat Theodor Davidczak. 47) UP 215-224. 4e) „Meine Gehüfen und die Richter, welche das Urteil fällten, erhielten hohe Aus­zeichnungen, während ich nur das Kriegskreuz für Zivildienste bekam, welches auch der letzte Diurnist erhielt.“ Pfeffer im Montag (Wien) 1926 August 16.

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