Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)
Das Attentat von Sarajevo
40 den angegebenen „Tagebuchzahlen“ geht einwandfrei hervor, daß es sich um das Untersuchungsprotokoll handeltl4). Aus der Korrespondenz ist nicht zu ersehen, ob sich in der Kiste Ia 206-15 auch die Protokolle der Hauptverhandlung befanden. Es ist dies kaum anzunehmen, vor allem scheint es ausgeschlossen, daß sie (wie auch die Original-Untersuchungsakten) in Wien zurückbehalten wurden. In diesem Fall hätte das Obersthofmarschallamt sicher die Landesregierung informiert, tat sie dies doch sogar wegen einer gedruckten Anklageschrift. Vom 2. August liegt eine Amtsnotiz der Hilfsämterdirektion der Sarajevoer Landesregierung vor, welche besagt, die Strafakten gegen Princip und Genossen seien „hieramts außerhalb der Amtsstunden in drei Kopien mundiert“ worden und das „fertiggestellte Elaborat“ werde hiermit nebst Rechnung vorgelegt15). Eine Notiz über den Versand der „gewünschten Abschriften“ liegt ebenfalls vor, jedoch keine Angabe über ihre Zahl, - vermutlich war es nur eine, denn die Staatsanwaltschaft erhielt ein Exemplar und, wie die Amtsmeldung vom 2. August besagte, der Untersuchungsrichter Pfeffer persönlich nur „je eine Kopie der Einvernahmsprotokolle mit Princip und Cabrinovic“ 16). Gavrilo Princip wurde unmittelbar nach der Tat ins „Ambulatorium der Polizei“ eingeliefert, das sich unweit des Tatortes befand. Das zweite Attentat, eben das Revolverattentat des Princip, geschah zwischen 10.45 und 10.50. Die Zeitangabe auf dem vom Gerichtssekretär Leo Pfeffer verfaßten Untersuchungsprotokoll lautet: „Beginn [der Vernehmung] 11 lk vorm.“. Als vernehmende Behörde: „Das Kreisgericht“ (nicht die Polizei!)17). Der Bombenwerfer Cabrinovic (erstes Attentat) wurde um 2 Uhr nachmittags durch den Gerichtsadjunkten Dr. Marcec vernommen, und zwar, wie es hieß, „im Namen des Kreisgerichtes im Polizeigefängnis“. Pfeffer übernahm die Vernehmung des Cabrinovic noch am gleichen Tag und schloß sie ab18), nachdem 14) Siehe oben S. 38. 15) Text des Schreibens der Hilfsämterdirektion der Landesregierung für Bosnien-Herzegowina an das Obersthofmarschallamt 1916 August 2: „Über im kurzen Weg erhaltenen Auftrag werden die erwähnten Strafakten hieramts außerhalb der Amtsstunden in drei Kopien mundiert und erlaubt man sich das fertiggestellte Elaborat nebst der Rechnung über die hiebei gehabten Auslagen vorzulegen. Die Vermerke über die erfolgte Übernahme der Strafakten vom Herrn Reg.-Sekretär Dr. Eisner nach Joumal-Nm. werden gleichfalls vorgelegt [Unterschrift]“: ABH LR n. 148457/1916). Der Gesamtbetrag der Rechnung für das „Mundum, Kolationieren, Korrektur etz.“ ergab 243 Kronen. Mehrere Mitarbeiterinnen der Sarajevoer Hilfsämterdirektion werden namentlich angegeben: Maria Satny, St. Kavarkapa, Desasska Pavlovié, Elza Kadlev, Marija Goll, Anka Odic und Zora Zaffank. 16) Amtsmeldung der Hilfsämterdirektion: „Gelegentlich der Abschriftnahme der obigen Strafakten hat der Staatsanwalt Pfeffer im Beisein des Reg.-Sekretärs Dr. Eisner je eine Kopie der Einvemahmsprotokolle mit Gavrilo Princip (Journal Nr. 3) und Nedeljko Cabrinovic (Journal Nr. 21) entnommen. Sarj. 2/8/18“ (ABH LR n. 148456/1916). 17) UP 99. 18) UP 141.