Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Das Attentat von Sarajevo

40 den angegebenen „Tagebuchzahlen“ geht einwandfrei hervor, daß es sich um das Untersuchungsprotokoll handeltl4). Aus der Korrespondenz ist nicht zu ersehen, ob sich in der Kiste Ia 206-15 auch die Protokolle der Hauptverhandlung befanden. Es ist dies kaum anzu­nehmen, vor allem scheint es ausgeschlossen, daß sie (wie auch die Origi­nal-Untersuchungsakten) in Wien zurückbehalten wurden. In diesem Fall hätte das Obersthofmarschallamt sicher die Landesregierung informiert, tat sie dies doch sogar wegen einer gedruckten Anklageschrift. Vom 2. August liegt eine Amtsnotiz der Hilfsämterdirektion der Sarajevoer Landesregierung vor, welche besagt, die Strafakten gegen Princip und Ge­nossen seien „hieramts außerhalb der Amtsstunden in drei Kopien mundiert“ worden und das „fertiggestellte Elaborat“ werde hiermit nebst Rechnung vorgelegt15). Eine Notiz über den Versand der „gewünschten Abschriften“ liegt ebenfalls vor, jedoch keine Angabe über ihre Zahl, - vermutlich war es nur eine, denn die Staatsanwaltschaft erhielt ein Exemplar und, wie die Amtsmeldung vom 2. August besagte, der Untersuchungsrichter Pfeffer per­sönlich nur „je eine Kopie der Einvernahmsprotokolle mit Princip und Ca­brinovic“ 16). Gavrilo Princip wurde unmittelbar nach der Tat ins „Ambulatorium der Po­lizei“ eingeliefert, das sich unweit des Tatortes befand. Das zweite Attentat, eben das Revolverattentat des Princip, geschah zwischen 10.45 und 10.50. Die Zeitangabe auf dem vom Gerichtssekretär Leo Pfeffer verfaßten Unter­suchungsprotokoll lautet: „Beginn [der Vernehmung] 11 lk vorm.“. Als ver­nehmende Behörde: „Das Kreisgericht“ (nicht die Polizei!)17). Der Bomben­werfer Cabrinovic (erstes Attentat) wurde um 2 Uhr nachmittags durch den Gerichtsadjunkten Dr. Marcec vernommen, und zwar, wie es hieß, „im Na­men des Kreisgerichtes im Polizeigefängnis“. Pfeffer übernahm die Verneh­mung des Cabrinovic noch am gleichen Tag und schloß sie ab18), nachdem 14) Siehe oben S. 38. 15) Text des Schreibens der Hilfsämterdirektion der Landesregierung für Bosni­en-Herzegowina an das Obersthofmarschallamt 1916 August 2: „Über im kurzen Weg erhaltenen Auftrag werden die erwähnten Strafakten hieramts außerhalb der Amts­stunden in drei Kopien mundiert und erlaubt man sich das fertiggestellte Elaborat nebst der Rechnung über die hiebei gehabten Auslagen vorzulegen. Die Vermerke über die erfolgte Übernahme der Strafakten vom Herrn Reg.-Sekretär Dr. Eisner nach Joumal-Nm. werden gleichfalls vorgelegt [Unterschrift]“: ABH LR n. 148457/1916). Der Gesamtbetrag der Rechnung für das „Mundum, Kolationieren, Korrektur etz.“ er­gab 243 Kronen. Mehrere Mitarbeiterinnen der Sarajevoer Hilfsämterdirektion werden namentlich angegeben: Maria Satny, St. Kavarkapa, Desasska Pavlovié, Elza Kadlev, Marija Goll, Anka Odic und Zora Zaffank. 16) Amtsmeldung der Hilfsämterdirektion: „Gelegentlich der Abschriftnahme der obigen Strafakten hat der Staatsanwalt Pfeffer im Beisein des Reg.-Sekretärs Dr. Eis­ner je eine Kopie der Einvemahmsprotokolle mit Gavrilo Princip (Journal Nr. 3) und Nedeljko Cabrinovic (Journal Nr. 21) entnommen. Sarj. 2/8/18“ (ABH LR n. 148456/1916). 17) UP 99. 18) UP 141.

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