Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)
Umstrittene Dokumente
119 weitgehend durch Bergungsarbeiten für das Archiv in Anspruch genommen würden. Unter den in Belgrad „sichergestellten“ Akten befanden sich auch jene Abschriften, die Dr. Vladimir Corovic für sein geplantes Akten werk104) herstel- len hatte lassen. Auch sie wurden übersetzt, doch nur dann, wenn die Originale des betreffenden Stückes unter den Dokumenten des serbischen Außenministeriums nicht auffindbar waren. Auskunft über diese Einbeziehung der Óorovic-Abschriften gibt eine Bearbeitungsvorschrift105) aus dem Jahre 1942. Zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Bittner und dem Kommandierenden General und Befehlshaber in Serbien scheint es im Frühjahr 1943 gekommen zu sein, und zwar anläßlich der Übersendung eines „Restfundes“ in einem Ort nahe von Kragujevac, in Öacak. Der Direktor des Wiener Reichsarchivs protestierte gegen eine Sichtung und Vorauswahl dieses Aktenbestandes durch einen deutschen Kriegsverwaltungsrat in Belgrad, denn die „wichtigste und ausschlaggebende Funktion des Herausgebers sei eben die Auswahl der zu veröffentlichenden Akten“. Aus hunderttausenden von Einzelstücken könnten nur jene Stücke veröffentlicht werden, die geeignet seien, die Verantwortlichkeit der einzelnen Staaten herauszustellen. Diese Auswahl erfordere die Kenntnis des gesamten ungeheuren Komplexes der Kriegsschuldliteratur, die nur durch jahrelange Beschäftigung mit dem Gegenstand erworben werden könne. „Alle beteiligten Staaten haben die Auswahl Fachmännern übertragen, deren bisherige Tätigkeit die Beherrschung des Gegenstandes erwiesen hatte, ... die Herausgeber tragen daher auch gegenüber ihren Auftraggebern, dem Auswärtigen Amt und gegenüber der Öffentlichkeit, die Verantwortung für die Auswahl, bürgen dafür mit ihren wissenschaftlichen Namen. Ich erkläre dies auch im Namen meiner Mitarbeiter, der Professoren Uebersberger und Hajek106)“. Im Oktober 1943 lobte Dr. Zipfel den „raschen Fortschritt“ und beglück104) Siehe S. 99f. 105) Punkt 2 und 3 der Bearbeitungsvorschrift der Forschergruppe für die Coro- vic-Abschriften: Sie „sind, soweit sie gesondert und nicht noch bei den Archivstücken liegen (Sonderfaszikel), chronologisch zu ordnen, ebenfalls zu foliieren und jahrgangsweise an die Bearbeiter der betreffenden Jahre zu übergeben. Der Bearbeiter versieht jedes von ihm durchgesehene Stück mit dem Kaiserstrich, hebt aus den ihm übergebenen Faszikeln des serbischen politischen Archivs und dem Sonderfaszikel der Coroviéabschriften die von ihm zur Übersetzung bestimmten Archivstücke (Originale, Konzepte und Abschriften) samt den den Archivstücken etwa beiliegenden und samt den in den Sonderfaszikeln erliegenden Úoroviéabschriften aus und übergibt sie (unter Hinterlassung von mit der Angabe der neuen Signatur des Faszikels des serb. politischen Archivs oder des Sonderfaszikels der Öorovicab- schriften und der durch die Foliierung gegebenen Blattziffer des ausgehobenen Archivstückes zu versehenden Einlageblättern an Stelle des ausgehobenen Archivstücks oder Óorovicabschrift) in besonderen ebenfalls mit der Signatur des durchgesehenen Faszikels zu versehenden Umschlägen an Regierungsrat v. Greifenstein. Auf allen ausgehobenen Archivstücken und Corovicabschriften muß neben der Blattziffer auch die neue Signatur des betreffenden Faszikels eingetragen werden“. 106) Schreiben von 1943 April 13, ZI. 1034/43 (SAA).