Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Umstrittene Dokumente

104 ,Das Buch enthält die deutsche Übersetzung von 417 Dokumenten aus dem Archiv un­seres Außenministeriums. Sämtliche Dokumente sind authentisch“*6). Diese bedeutsame Feststellung wird durch den Hinweis ergänzt, tendenziös sei nur die Auswahl. Das Buch habe große Lücken (Zollkrieg u. a.). Nach Meinung des Hauptarchivars übersetzte Bogicevic nicht selbst die Dokumen­te, die Übertragung ins Deutsche sei während des ersten Weltkrieges in Wien, wohin man den Belgrader Bestand gebracht hatte, erfolgt. Dies gehe aus Vermerken in deutscher Sprache hervor, die man auf Dokumenten ge­funden habe. In seinem Gutachten klagt Jovanovic dann, ihm fehle jegliche Übersicht über seine Bestände; schuld daran sei, daß man es früher versäumt habe, die Akten überhaupt zu registrieren. So wisse man nicht einmal, ob die Österreicher alles zurückgegeben hätten. Außerdem sei eine bedeutende An­zahl amtlicher Schriftstücke in private Hände, das heißt in den Besitz serbi­scher Politiker und ihrer Familien, auch ehemaliger und gegenwärtiger Be­amter gelangt. Manches Dokument sei schon früher veröffentlicht worden, so im Deutschen Weißbuch und in den Kriegsursachen von Bogicevic. Auch die Authentizität dieser Dokumente sei bisher von niemandem angezweifelt worden. Jovanovic machte sich dann Gedanken, wer bei den Geheimakten aus serbischen Archiven mitgewirkt haben könnte, und kommt zu dem Schluß: erstens das österreichische Ministerium des Äußern, beziehungsweise das österreichische Staatsarchiv; zweitens die deutsche Propagandazentrale für die Kriegsschuldfrage und drittens sowjetische Behörden, was Bogicevic ausdrücklich zugegeben habe. Auch die Gründe, welche die Österreicher bewogen haben könnten, das Pro­jekt zu fördern, glaubt Hauptarchivar Jovanovic zu kennen: erstens, weil sie schon während des Krieges Vorbereitungen für die Herausgabe getroffen hätten; zweitens, weil sie über angebliche Indiskretionen „unsererseits“ ver­stimmt seien, zum Beispiel über die Beüeferung des Dr. Seton-Watson mit Aktenmaterial, wozu Jugoslawien nach dem Friedensvertrag kein Recht hatte und wogegen Österreich schon im Belgrader Außenministerium protestierte, und drittens, weil Jugoslawien das sogenannte ,Bosnische Archiv'46 47), auf das 46) Sperrungen stammen vom Vf. 47) Auch als .Bosnische Registratur' bezeichnet. Es handelt sich dabei um mehr als 2.000 Faszikel der Bosnischen Abteilung des k. u. k. Gemeinsamen Finanzministeriums in Wien, das in den Jahren 1882-1918 mit der Zentralverwaltung der Länder Bosnien und Herzegowina betraut war; vgl. Walter Winkelbauer Das k.u.k. Reichsfinanz­ministerium („Gemeinsames Finanzministerium“) und seine Registraturen 1868—1918 in MÖStA 28 (1975) 241 ff. Über den Versuch des früheren Hofrates im k. u. k. Ge­meinsamen Finanzministerium Bozidar Cerovic, die Reservatakten der .Bosnischen Re­gistratur' „mit Hilfe einer jugoslawischen Militärmannschaft“ — Cerovic selbst mußte die Beteiligung von „einigen Arbeitskräften von der hierortigen südslavischen Militär­sektion“ zugeben - in seine Gewalt zu bringen, vgl. die Zusammenfassung von Fried­rich Würthle Die „bosnische Registratur“ gehört rechtens nach Wien und nicht nach Jugoslawien in Die Presse 1976 September 25. Die wichtigsten Quellen dafür be­finden sich im HHStA Neues Politisches Archiv 397 (1918 Dezember 20, Polizeidirek­tion Wien an Staatskanzler; Dezember 21, Staatskanzler an südslawischen Vertreter Dr. Defranceschi; Dezember 23, Cerovic an Staatssekretär für Äußeres) und im Allge-

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