Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Umstrittene Dokumente

102 „Das Material ist seinerzeit sichergestellt worden, weil Bogicevic freimaurischer Um­triebe verdächtig war. Nach fernmündlicher Mitteilung des Untersturmführers Buben- heimer vom SD enthielt der Nachlaß39) nichts, was diesen Verdacht rechtfertigen könnte. Dagegen enthielt er in Gestalt der Briefe Jankovic’ und anderer prominenter Serben, mit denen Bogicevic in naher Beziehung stand, vieles, was eine Überlassung an das Auswärtige Amt, beziehungsweise an das Reichsarchiv Wien rechtfertigen wür­de“40). Alle Aktenhinweise, aber auch viele Zitate in den Veröffentlichungen des „entlaufenen“ Diplomaten Bogicevic, in seinen diversen Stellungnahmen, Broschüren und Büchern, basieren, wenn man dem Autor glauben darf, auf serbischen Originaldokumenten. Dies soll geprüft werden, ohne die politi­schen Schlußfolgerungen, die der Autor selbst, aber auch weite Kreise Deutschlands aus dem Material zogen, zu beachten. Lediglich der Authenti­zität der Dokumente soll hier nachgegangen werden. Unmittelbar nach Kriegsende trat Bogicevic zum erstenmal, und zwar in den Tagen der Depression, als die Pariser Vororte-Verträge unterzeichnet wur­den, mit dem Buch Kriegsursachen41 42) vor die Öffentlichkeit und zog nicht nur in Österreich und Deutschland die Aufmerksamkeit auf sich. Zwei Tage vor Unterzeichnung des Vertrages von Versailles, am 28. Juni 1919, und 44 Tage vor Unterzeichnung des Vertrages von St. Germain am 10. Septem­ber des gleichen Jahres widmete das Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Vorwärts*2), dem „ehemaligen serbischen Ge­schäftsträger in Berlin“ einen Leitartikel, in dem hervorgehoben wurde, sein Werk erscheine, während sich die deutsche Regierung anschicke, „nicht aus freier Überzeugung, sondern unter dem Druck militärischer Drohung, ein Schriftstück zu unterzeichnen, in dem sie Deutschlands Alleinschuld aner­kennt“. Und im Vorwort mutmaßt der Verfasser, hätte der Krieg jene Wen­dung genommen, die bis August 1918 als wahrscheinlich galt, wäre es ihm schwergefallen, die Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zu übergeben; so aber sei es ihm „ein Leichtes, den Gegnern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen“. Im SHS-Staat waren die Kriegsursachen und andere Publikationen des re­bellischen Diplomaten verboten. Zu einer sachlichen Auseinandersetzung und zu einer ernstzunehmenden Kritik an der Authentizität der zitierten Do­kumente kam es nicht. 39) Unter dem beschlagnahmten Material befand sich das Journal der serbischen Gesandtschaft in Berlin aus den Jahren 1903-1908, Dokumente der Affäre Schainovic in Odessa, Akten zum Jankó vic-Memorandum (Petersburg), Briefe und Telegramme von Jules Cambon (1915) und Bittner (1932), eine Mappe Dosier Ciganovié, Briefe und Aufzeichnungen des Majors Radoje Jankovic, darunter Chiffre-Telegramme an den englischen Militarattaché in St. Petersburg, Materialien über den Sarajevo-Prozeß (ebenda). 40) Aufzeichnungen betreffend Nachlaß Bogicevic ebenda. 41) Bei Orell Füßli, Zürich 1919, 182 S.; der Dokumentenanhang enthält auch die russisch-bulgarische Militärkonvention vom Dezember 1909, die bulgarisch-serbische Militärkonvention von 1912 und den Vertrag Italiens mit England, Frankreich und Rußland vom 26. April 1915 (Übersetzungen). 42) Nr. 326 von 1919 Juni 26.

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