Felix Ermacora: Ergänzungsband 8. Quellen zum Österreichischen Verfassungsrecht (1920) (1967)

II. Texte und Dokumente - 6. Zweiter Entwurf der christlichsozialen Partei

146 Zweiter Entwurf stadt Wien und in den Landeshauptstädten; die Regelung und Überwa­chung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus diesem; das Ein- und Auswanderungswesen, die Abschiebung, Abschaffung, Aus­weisung und Auslieferung aus dem Bundesgebiet, sowie die Durchliefe­rung; das Stiftungs- und Fondswesen, soweit es sich um Stiftungen und Fonds handelt, die nach ihren Zwecken über den Interessenbereich eines Landes hinausgehen und nicht schon bisher von den Ländern autonom ver­waltet werden; 6. das Zivil- und Strafrechtswesen einschließlich des Verwaltungsstraf­rechtes in Angelegenheiten, deren Vollziehung dem Bunde zusteht; die Verwaltungsgerichtsbarkeit; die Enteignung, soweit sie nicht Angelegen­heiten betrifft, die in den Wirkungskreis der Länder fallen; die Ange­legenheiten der Notare, der Rechtsanwälte und verwandter Berufe; 7. das Hochschulwesen; die fachlichen Zentrallehranstalten; die Ange­legenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen; den Denkmalschutz; die Angelegenheiten des Kultus; 8. das Bergwesen; die Ausübung der Regulierung und die Instandhal­tung der schiffbaren und flößbaren Gewässer, dann solcher Gewässer, welche die Grenze gegen das Ausland oder zwischen Ländern bilden oder die zwei oder mehrere Länder durchfließen, den Bau derjenigen Wasser­straßen, die das Inland mit dem Ausland oder die mehrere Länder ver­binden; die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten von Tieren; 9. das Gewerbewesen, die öffentlichen Agentien und die Privatge­schäfts Vermittlung; das Dampfkessel- und Kraftmaschinenwesen; das Vermessungswesen; das Ingenieur- und Ziviltechnikerwesen; das Maß-, Gewichts-, Normen- und Punzierungswesen; das Urheberrecht; die Be­kämpfung des unlauteren Wettbewerbes; das Patentwesen, sowie den Marken- und Musterschutz; das wirtschaftliche Assoziationswesen; die Handels- und Gewerbekammern; das Vertragsversicherungswesen; das Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen; 10. das Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftschiffahrt; die Angelegenheiten der wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz als Bundesstraßen erklärten Straßenzüge; die Strom- und Schiffahrtspolizei; das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen; 11. die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten von Menschen; 12. das gesamte Arbeiterrecht und den Arbeiter- und Angestellten­schutz sowie das Sozialversicherungswesen, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt; die Fürsorge für Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene; das Kriegsgräberwesen; die aus Anlaß eines Krieges oder im Gefolge eines solchen zur Sicherung der einheitlichen Führung der Wirtschaft notwendig erscheinenden Maß­nahmen.

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