Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
VI. Die Angestellten - 1. Der Personal- und Besoldungsstatus
310 den daher am 28. Dezember 1893 die Kategorien der Kanzleiboten und Kanzleidiener aufgelassen und die systemisierte Zahl der Kabinettsdiener von drei auf fünf erhöht22). Am 15. März 1895 hatte der Kaiser den Beamten der untersten Rangsklassen der diesseitigen Reichshälfte, die nicht im Genüsse von Dienstalterzulagen standen, mit Wirkung vom 1. Jänner 1895 an eine Subsistenzzulage von 60, 80 und 100 fl. bewilligt; die gleiche Zulage wurde vom gemeinsamen Ministerium auch für die in Wien wohnenden Beamten des Ministeriums des Äußeren, des Reichsfinanzministeriums und des gemeinsamen obersten Rechnungshofes in Aussicht genommen. Darauf gestützt bewog Braun den Kaiser, den in der IX. Rangsklasse gereihten Registratursoffizialen gleichfalls rückwirkend vom 1. Jänner 1895 an eine Subsistenzzulage von 100 fl. zu bewilligen 23). Schon 1894 hatten die Kabinettskonzipisten in einem Gesuch darauf hingewiesen, daß die 1873 getroffene Regelung die Konzeptsbeamten der Kabinettskanzlei im Vergleiche zu jenen anderen Staatsstellen besonders aber der Zentralstellen in eine ausnehmend ungünstige Lage gebracht hätte. Sie führten an, daß die Kabinettskonzipisten der VII. Rangsklasse kaum vor zwanzig bis fünfundzwanzig Jahren in die VI. Rangsklasse vorrücken können, was bei anderen Behörden — von Fällen der Unfähigkeit abgesehen — ausgeschlossen sei, daher den Kabinettskonzipisten, als welche nur die fähigsten Beamten aufgenommen würden, eine glänzende Laufbahn entgehe. Zudem drücke das jahrelange Verbleiben in derselben Kategorie das Ansehen. Sie machten daher Vorschläge, dem abzuhelfen, fanden aber kein Gehör 24). Am 18. Dezember 1895 bewilligte der Kaiser allen Kabinettsangestellten Teuerungszulagen aus der Kabinettskasse. Sie betrugen für die drei Kabinettssekretäre in der VI. Rangsklasse je 500 fl., für die fünf Kabinettskonzipisten I. Kl. in der VII. Rangsklasse je 400 fl., für die fünf II. Klasse in derselben Rangsklasse und einen in der VIII. je 350 fl., für den Kabinettsregistrator in der VII. 400 fl., für die drei Registratursadjunkten in der VII. und VIII. je 300 fl., für die drei Offiziale in der IX. 200 fl., für die vier Kabinettsboten 80 fl. und die fünf Kabinettsdiener 60 fl. Sie machten insgesamt 8170 fl. aus!25) Aber auch diese Zulagen brachten den Angestellten kaum mehr als einen Ausgleich der steigenden Preise. Eine Neuregelung der Bezüge der gemeinsamen Beamten führte 1900 auch zu einer neuen Regelung der Bezüge der Kabinettsangestellten, welche Franz Joseph am 14. Mai jenes Jahres mit Rückwirkung vom 1. Jänner bewilligte. Der 1873 festgesetzte Status: ein Kabinettsdirektor, fünf Kabinettssekretäre, zehn Kabinettskonzipisten, ein Kabinettsregistrator, drei Kabinettsregistratursadjunkten, 22) Direktionsakt 9/1893. 23) Ah. Entschließung vom 28. 7. 1895, Direktionsakt 4/1895. 24) Direktionsakt 1/1894. **) Direktionsakt 8/1895 in 17/1904.