Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

IV. Der Geschäftsgang - 3. Das Kabinett Josephs II. und die Kabinettskanzlei bis 1918 - i) Der Journaldienst

296 kleinen Schlüssel bei sich hatten ®86). Scheinbar 1894 ist der Auskunfts­dienst einem Beamten der Kabinettsregistratur übertragen worden 386 387). Wenn sich der Kaiser in Schönbrunn aufhielt, wurde sowohl dort als in der Hofburg ein Journaldienst gehalten; in Schönbrunn versahen ihn jedoch gleichzeitig zwei Kabinettskonzipisten: ein Österreicher und ein Ungar. Nach einer Mitteilung Kirigins, der am 16. Mai 1908 in die Kabi­nettskanzlei berufen wurde, war die Besorgung des Parteienverkehrs da­mals wieder Aufgabe des Journaldienstes. Er dauerte von acht bis acht­zehn Uhr, wenn der Kaiser nicht in der Hofburg war, ansonst bis er die Hofburg verließ. War der Kaiser verreist, so begann der Dienst erst um neun Uhr 388). Für die Geltungsdauer der Sommerzeit in den Jahren 1916 und 1917 hatten deren Stundenangaben auch für die Kabinettskanz­lei zu gelten. Der Beginn des Journaldienstes wurde für deren Geltungs­dauer — 1916 vom 1. Mai, 1917 vom 16. April an bis 30. September — mit neun Uhr festgesetzt und nach einer Anordnung vom 30. September 1916 auch für den Winter beibehalten 389). Unter Kaiser Karl wurde, 28. Fe­bruar 1917, die Dauer des Journaldienstes von acht Uhr bis neunzehn Uhr bzw. bis zur Abfahrt des Kaisers aus der Hofburg bestimmt. Darüber hinaus hatten die im Journaldienst stehenden Beamten dafür zu sorgen, daß sie auch in der Zeit von neunzehn Uhr bis acht Uhr leicht zu er­reichen waren 39°). 386) Mündliche Mitteilung Kirigins an den Verfasser. 387) Vermerk Mardeganis auf einer Kurrende Brauns vom 17. 2. 1894, Direk­tionsakt 1/1894. 388) Mündliche Mitteilung an den Verfasser. 389) Direktionsakte 9/1916, 5/1917. 380) Direktionsakt 5/1917.

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