Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

IV. Der Geschäftsgang - 3. Das Kabinett Josephs II. und die Kabinettskanzlei bis 1918 - d) Die sachliche Bearbeitung; die Verfassung, Überprüfung und Genehmigung der Konzepte; der Ausfertigungsbefehl

Kutschera“ 107). Mitunter kam es auch vor, daß das Kabinett durch eine im Aufträge des Kaisers ergehende Note des Kabinettsdirektors eine Begutachtung einholte108 *). Nach der Reorganisation der Kabinettskanz­lei im Jahre 1858 wird erwähnt, daß die Zuteilung der eingelangten Vor­träge zur Bearbeitung an die Kabinettsbeamten dem zweiten Kabinetts­sekretär oblag 10B). Es muß aber bald danach davon abgegangen worden sein, denn in einer vom Kaiser Franz Joseph am 8. November 1865 er­lassenen „Punktation für den Kabinettsdirektor“ wurde festgelegt, daß der Kabinettsdirektor den einzelnen Referenten die Arbeit zuweise, wo­bei er auf die schon bei deren Anstellung berücksichtigten Sprach- und Fachkenntnisse Bedacht zu nehmen habe 110 *). Schon 1867 aber liegt diese Zuweisung in der Hand eines Kabinettssekretärs m). Bei den Vorträgen der Ministerien und Zentralstellen, der Obersthofämter, der Privatfonds­kassen- und Familienfondsgüterdirektion und der Ordenskanzleien wurde die erfolgte Zuteilung in den über die Vorträge und die Separatakten geführten Protokollen und in eigenen „Zuteilungsbüchern“ vermerkt, welch letztere leider nicht auf uns gekommen sind. Die Zuweisung der Arbeiten durch einen der Kabinettssekretäre blieb bis zum Ende der Tätig­keit der Kabinettskanzlei aufrecht; ihr wurde immer weniger Bedeutung beigemessen, so daß sie schließlich in den Aufgabenkreis des im Range an vierter Stelle stehenden Kabinettssekretärs fiel112 * * * * *). d) Die sachliche Bearbeitung; die Verfassung, Über­prüfung und Genehmigung der Konzepte Unter Kaiser Joseph II. oblag die sachliche Bearbeitung der einge­laufenen Stücke und somit auch die Verfassung der erforderlichen Kon­zepte in allen Reichsangelegenheiten, wie schon erwähnt, dem Kabinetts­sekretär Roeder und nach dessen Tode Weber, jene der militärischen Angelegenheiten der Reihe nach Valentin Günther, Bourguignon und Tous­saint, die Erledigung des französischen Briefwechsels Anthon 118). Die Be­arbeitung der erbländischen Angelegenheiten und des nicht französischen Briefwechsels dürfte in der Hand des gesamten Personals mit Ausnahme 107) Vortrag Verhovacz 9. 12. 1810, KFA., Fasz. 85, Vortrag Schittlersberg 5. 10. 1809, ebenda, Fasz. 86, Konv. Zichy. io®) Beispiel Note von der Hand A. Neubergs ohne Unterschrift an Zichy 1. 12. 1810: „Seine Majestät wollen, dass das nebenliegende Stück nochmals bei der Konferenz vorgenommen ..., sodann das ... gutachten allerhöchstdemsel­ben unterlegt werden solle.“ KFA., Fasz. 86, Zichy. 109) S. S. 66. n°) Konzept ad 4480 GASM in GASM 73—1/6; die Reinschrift wurde laut Vermerk vom Kaiser dem Kabinettsdirektor Braun persönlich übergeben. ui) Instruktion für die Manipulations-Abtheilung der k. k. Kabinetts- Kanzlei 8. 6. 1867, Direktionsakt 10/1867. ii2) Aufzeichnung Kirigins Nr. 2 S. 1, a. a. O. ns) S. S. 28 ff.

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