Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

III. Die Hoheitsrechte des Monarchen

196 zember 1856 ermächtigte ferner ein Handschreiben Radetzky Gesuche po­litischer Flüchtlinge um straffreie Rückkehr und um Wiederverleihung der allenfalls verlorenen Staatsbürgerschaft bewilligend zu erledigen, wenn die Bittsteller mittels eines auszustellenden Reverses geloben, sich stets als treue und loyale Untertanen verhalten zu wollen 283). Auch die Statthaltereien wurden ermächtigt, bisher dem Kai­ser zur Entscheidung vorbehaltene Gegenstände im eigenen Wirkungs­kreise zu erledigen, so mit Entschließung vom 8. April 1855 Bewerbern um Anstellung bei Gemeinden oder den auf Gemeindekosten bestehen­den öffentlichen Anstalten die Nachsicht von den vorgeschriebenen Stu­dien zu erteilen, wenn die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde dies anraten. Diese Entschließung ordnet auch an, daß die mit der kaiser­lichen Entschließung vom 12. Oktober 1854 dem Ministerium des Inne­ren eingeräumte Wirksamkeit bei Altersnachsichten 284) auf die Statt­haltereien übertragen werde 285). Ermächtigungen für die Statthalte­reien ordneten ferner an die kaiserlichen Entschließungen vom 25. Mai 1859, ergangen an das Ministerium der Justiz, und vom 29. September 1860, ergangen an das Ministerium für Kultus und Unterricht 286). Am 13. November 1860 ermächtigte Franz Joseph die mit der Leitung der griechisch nicht-unierten Kultusangelegenheiten in der Bukowina be­trauten Landesbehörden, griechisch nicht-unierten Pfarrern bei nachgewiesener Bedürftigkeit und Verdienstlichkeit Personalzulagen bis jährlich 100 fl. ö. W. auf längstens sechs Jahre aus dem Bukowinaer Religionsfond zu bewilligen 287). Ende Juni 1895 beauftragte Kaiser Franz Joseph den Kabinettsdirek­tor Freiherrn von Braun Vorschläge wegen einer Geschäftsvereinfachung für ihn zu erstatten. Braun ließ zunächst das bezügliche Aktenmaterial der Kabinettskanzlei zusammenstellen und setzte sich dann im Auftrag des Kaisers mit dem provisorischen Vorsitzenden des Ministerrates Gra­fen Kielmannsegg ins Einvernehmen. Im August veranlaßte dieser streng vertrauliche Ministerbesprechungen, deren Ergebnis eine Ausarbeitung eines umfassenden „Verzeichnisses jener Agenden der k. k. Ministerien, welche der Allerhöchsten Schlußfassung Vorbehalten sind“ nebst den Anträgen auf Zuweisung eines Teiles dieser Agenden zum Wirkungskreis der Ministerien war. Dieser Ausarbeitung gab Braun, da sie ihm keinen mühelosen Überblick zu gewähren schien, nach Besprechungen mit dem auf dem administrativen Wege vielerfahrenen Generaldirektor der aller­höchsten Privat- und Familienfonde Freiherrn von Chertek eine einfa­2g3) MC. ZI. 4030, vgl. auch ah. Entschließung vom 2. 12. 1856. 284) S. S. 285) MC. ZI. 736. 286) S. S. 287) K. Z. 3651.

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