Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

86 mit welcher er die Mitregentschaft annahm42). In Ungarn erhob sich gegen diese Akte kein Widerstand. Maria Theresia, welche durch den Tod ihres Gemahls zutiefst getroffen war, alle Lebenskraft und Lebens­freude erloschen hielt, hatte auch der wiederholt ausgesprochene Wunsch nach wirklicher Entlastung bestimmt. Zugleich wollte sie Joseph, der nach Tätigkeit drängte, einen Wirkungskreis geben, der zu seiner Regie­rung überleite 43). Diese Teilung der Arbeitslast und der Verantwortung hat leider zu dem Konflikt zwischen Mutter und Sohn geführt, über den an anderer Stelle schon gesprochen wurde 44). Das Militärwesen überließ Maria Theresia nach dem am 5. Februar 1766 erfolgten Tod Feldmar­schall Dauns fast völlig ihrem Sohn, der sich diesem mit großer Begabung, starker Umsicht und realistischem Sinne widmete 45). Diese völlige Über­lassung ging so weit, daß sie z. B. 1777 dem Präsidenten des sieben- bürgischen Guberniums Samuel Freiherrn von Brukenthal durch Püchler schreiben ließ, daß sie es einsehe, welchen Vorteil Siebenbürgen die Einquartierung von ein oder zwei Infanterieregimentern und Heraus­ziehung des dort stationierten Husarenregimentes brächte, aber die Schwierigkeiten erkenne, dies zu Stande zu bringen, „da es in das mili­tare einschlaget, worin Seine Majestät nicht eingehen wolle“ 46). Ein be­trächtlicher Teil der Staatsakten geht durch Joseph an die Kaiserin mit seiner Stellungnahme versehen; 1771 erreicht er es, daß alle Resolutions­entwürfe des Staatsrates seiner Überprüfung unterzogen werden müs­sen 47). Auch die Neueinrichtung des Hofstaates und die Reform der Ju­stiz überließ Maria Theresia dem Kaiser gänzlich48). Wenn der Kaiser Unterschriften als Mitregent gab, setzte er stets die Klausel „nomine reginae“ voran; als Maria Theresia 1767 an Blattern erkrankt war, unter­42) Daß die Bestellung Josephs zum Mitregenten nur vorübergehend war und formlos erfolgte, wie F. Tezner, Der Kaiser, S. 147, sagt, ist demnach unrichtig. Tezner waren damals jene Urkunden unzugänglich. 43) Vgl. hiezu Reinöhl (s. Anm. 39 c), S. 658 ff. «) S. S. 24. 45) F. Walter, a. a. O., S. 146 ff.; 1766 II. (nach 5.) Maria Theresia an Sylva Tarouca: „...j’ai assignée tout le miltaire á l’avenir ä mon fils... il se pourra choisir lui merne un chef s’il en veut. s’il me consulte je ne vois que lacy, cette branche de la monarchie etoit la seule, qui m’affectoit“. Karajan, Maria Theresia und Graf Sylva-Tarouca, Ein Vortrag gehalten i. d. feierlichen Sitzung der kais. Akademie der Wissenschaften. 30. V. 1859, Anhang S. 69 Nr. 30, s. auch Schwicker, Die letzten Regierungsjahre, S. 13. Mitrofanows Meinung, daß Joseph als Mitregent nur „eine rein repräsentative und mitbe­ratende Rolle spielte“, ihm nicht einmal die Heeresangelegenheiten überlassen worden seien, trifft somit nicht zu. P. v. Mitrofanow, Joseph II. Übers, v. V. v. Demelic, Wien u. Leipzig 1910, Bd. 1, S. 94 f. 48) Püchler an Brukenthal 9. 12. 1777, Archiv f. siebenbürg. Landeskunde, Bd. 31, S. 170, n. 144. 47) Walter, a. a. O., S. 163. 48) Walter, a. a. O., S. 148, A. Fournier, Joseph II., Histor. Studien u. Skizzen, Bd. 1, S. 136 f.

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