Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

87 schrieb er „wegen fürdauernder Unpäßlichkeit der Kaiserin Königin M. omisso plane Hj[hujus] nomine Reginae“ 49). Als Kaiser J o s e p h II. als Alleinherrscher 1781 seine erste Auslands­reise antrat — sie führte in die Niederlande — beauftragte er am 20. Mai den Staatskanzler Wenzel Fürsten Kaunitz in allen Fällen, die keinen Verzug dulden „anstatt meiner mit voller Kraft in meinem Namen“ zu handeln und „In Abwesenheit Ser k. u. k. a. Maytt. auf allerhöchsteigends erlassenen Befehl Kaunitz-Rietberg“ zu unterzeichnen, worüber ihm sogleich zu berichten sei. Zugleich befahl er den Chefs der Zentralstellen, dieser Unterschrift Folge zu leisten. Weiters befahl er diesen, ihre Vorträge und Eingaben wie immer an das geheime Kabi­nett zu senden. Er verfügte ferner, daß alle Geschäftsstücke, welche nur zur Kenntnis dienten, das sind Protokolle, Kontributionstabellen, quar- talige Pensionen, kleinere Remunerationen, alle Kriminal- und andere Prozeßsachen, Zensursprotokolle, Kassastände, Kreditprotokolle vom Staatsrat mit dem Vermerk „Vidit consilium status“ wieder an die Stel­len zurückzusenden seien. Alle Denkschriften, welche im Kabinett ein­liefen, wären wie immer vom Staatsrat zu extrahieren und sodann ver­sehen mit der Unterschrift des Direktors der Staatsratskanzlei Hofrates Josef von Koller an die Behörden zu senden. Beschwerden ganzer Ge­meinden und wichtige Gegenstände sollten im Staatsrat zirkulieren und von den Behörden Auskünfte mit dem indossierten Vermerk „ex parte consilii status“ verlangt werden. Der Staatsrat hatte weiters jene Bitt­schriften, die der kaiserlichen Signatur würdig wären, mit dem Vermerke „nomine consilii status“ den Zentralstellen zuzusenden, welche sie wie allerhöchst bezeichnete zu behandeln hätten. Ihm selbst waren mit all­wöchentlichem Kurier nachzusenden: Sachen, die nur dem Kaiser selbst zur Kenntnis gelangen sollten und von den Zentralstellen mit der Auf­schrift „zur allerhöchst eigenen Erbrechung“ an das geheime Kabinett ge­sandt wurden, die Auszüge der wichtigsten und alle an ihn selbst gerich­teten Briefe, die Vorträge des niederländischen und italienischen Depar­tements der Staatskanzlei, ferner alle Geschäftsstücke, welche Dienstbe­setzungen, Adelsgesuche, Pfarr- und Benefizienkollationen, Zulagen, Gagevermehrungen und außerordentliche Ausgaben betreffen, alle diese mit den Votantenbögen des Staatsrates und den unbedingt erforderlichen Beilagen, endlich die Rubriken aller einlaufenden und noch zirkulieren­den Stücke50). In gleicher Weise traf der Kaiser bei all seinen folgen­den Reisen bis zum Jahre 1787 und, als er, 1788, zur Armee ins Feld ab­4!l) Khevenmüller, Tagebuch 1763—1767, S. 240. 50) Handschreiben vom 20. 5. 1781, B 377 s. an Kabinettssekretär Püchler, B. 378 s an Kaunitz, B 375 s an die Chefs der Zentralstellen Schwarzenberg, Blümegen, Kollowrat, Esterhazy, Hadik, Seilern, Kaunitz, Reischach, Herber­stein, B 379 s an Hatzfeld, alle in Sep. Bill. Prot.

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