Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
II. Der Monarch und seine Stellvertretung
76 fleiss anzuwenden, alle Vorliebe, partheylichkeit, eigensinnigkeit auf die seife zu setzen, selbst allen schein des eigennutzes von sich zu entfernen, ehre und gewissen immer vor äugen und das allgemeine wohl der erbländer und aller unterthanen sich fest am herzen zu halten, ihren Vorgesetzten chefs die gebührende ehrforcht in jeder gelegenheit und steten gehorsam in allen amtvorfallenheiten zu bezeugen, alle geschäfte mit möglichster geschwindigkeit, dennoch aber immer mit all erforderlicher Überlegung und genauigkeit zu behandeln und alle rathsvorfallenheiten und wichtigere Staatsereignisse als das heiligste geheimnis zu bewahren, ihren zugegebenen beamten mit leutseligkeit und ohne härte zu begegnen und diese demnach mit bescheidenem ernst zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten.“ Von den Hofsekretären und Konzipisten erwartet Joseph „anhaltenden fleiss und diensteifer, ... rechtschaffenheit und also auch die genaueste Verschwiegenheit, ... guten deutschen Stil, genauigkeit und behändigkeit in abfassung der expeditionen, beurtheilungskraft, wie dieselben abzufassen seyen“ 12). Auch Josephs „Grundsätze für jeden diener des Staates“, niedergeschrieben Ende 1783, enthalten goldene Worte, welche Josephs hohe Auffassung vom Dienst am Staat erkennen lassen; er verlangt hier, „dass bey allen stellen ohne ausnahme jederman einen solchen trieb zu seinem geschäft haben muß, dass er nicht nach stunden, nicht nach tägen, nicht nach seiten seine arbeit berechnen, sondern alle seine kräften anspannen muß, wenn er geschäfte hat, um selbe vollkommen nach der erwartung und nach seiner pflicht auszuführen und, wenn er keine hat, auch derjenigen erholung, die man so billig doppelt empfindet, wenn man seine pflicht erfüllt zu haben sich bewusst ist, geniesse Der nicht liebe zum dienst des Vaterlandes und seiner mitbürger hat, der für erhaltung des guten nicht von einem besondern eifer sich entflammt findet, der ist für geschäfte nicht gemacht und nicht werth, ehrentiteln zu besitzen und besoldungen zu ziehen. Eigennutz aller gattung“, so fährt Joseph fort, „ist das verderben aller geschäften und das unverzeihlichste laster eines Staatsbeamten. Der eigennutz ist nicht allein von geld zu verstehen, sondern auch von allen nebenabsichten, welche das einzig wahre beste, die aufgetragene pflicht und die Wahrheit im berichten und die genauigkeit im befolgen verdunkeln, bemänteln, verschweigen, verzögern oder entkräften machen“, „in geschäften des Staates kann und muß keine persönliche zu- oder abneigung den mindesten einfluss haben“, „wer dem Staat dienen will und dient, muss sich gänzlich hintansetzen“ 13). Daß Joseph selbst diesen Grundsätzen nachlebte, daß er eifrig der Arbeit oblag, daß er mit den Kabinettsbeamten zusammen arbeitete, daß er ihnen diktierte, vielfach Konzepte verbesserte, ja sogar die Protokollseintra12) IV. Abschnitt, Einleitung, und V. Abschnitt Punkt 2, gedruckt ebenda. S. 49 u. 55. 13) Pkt. 3, 4, 5, 10 der Grundsätze gedruckt ebenda, S. 123 ff.