Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
I. Die Entwicklung der Kabinettskanzlei - 4. Die Vereinigung des Kabinetts Josephs II. mit jenem Maria Theresias und die Entwicklung der Kabinettskanzlei 1780 bis 1918 .
71 le cz165). Fünf Jahre später mußte Daruváry aus Gesundheitsgründen um Pensionierung bitten, die ihm Kaiser Karl am 8. Dezember 1916 gewährte. Nun ging das Referat an den Hofrat Geza Freiherrn Nagy von Töbörethe über, der dieses wiederholt in Vertretung versehen hatte. In seinen Händen lag es bis zur Auflösung der Kanzlei156). Seit Anfang 1864 war der Kabinettskanzlei „für die Durchführung aller Fragen polizeilicher Natur“ ein Polizeibeamter zugewiesen. Diese Stelle hatte bis 5. April 1890 der Polizeioberkommissär Joseph Wyslouzil inne. Ihn ersetzte der Polizeikommissär Otto Marino v i c h, welcher bis 24. April 1907 in dieser Verwendung blieb. An seine Stelle trat der mit dem Titel und Charakter eines Polizeirates ausgestattete Oberpolizeikommissär Edmund Gayer. Dessen Nachfolger wurde am 28. Mai 1908 der Oberkommissär Dr. Max Englisch. Als dieser schwer erkrankte, vertrat ihn seit 11. Oktober 1916 der Polizeikommissär Dr. Arnold Pichler, welcher, als Englischs Genesung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war, am 21. März 1917 definitiv mit dieser Aufgabe betraut wurde. Diese Beamten wurden nicht in den Stand der Kabinettskanzlei übernommen, wohl aber erhielten sie aus der Kabinettskasse eine Zulage jährlicher 400 fl, die 1906 auf 1200 K erhöht wurde 157). Kaiser Karl dachte 1917 an einen Ausbau der Kabinettskanzlei, sie sollte seiner Meinung nach „durch die Einberufung von Fachmännern derart eingerichtet werden, daß sie in der Lage sei, über fachliche Fragen verschiedenster Art, ohne Inanspruchnahme auswärtiger Hilfe, die oft augenblicklich notwendige vorläufige Information zu geben“. Am 1. Juni beauftrage er den Kabinettsdirektor Polzer, bezügliche Anträge zu erstatten; dieser beriet sich mit den Sektionschefs der Kabinettskanzlei und beantragte sodann, an der Organisation der Kabinettskanzlei nichts zu ändern, weil die Einberufung von fachlich qualifizierten Beamten in der Öffentlichkeit die Meinung erwecken könne, daß die Kabinettskanzlei zu einer unverantwortlichen Kontrolle ausgestaltet werden solle, was unangenehme politische Folgen reifen könne. Der Kaiser gab daraufhin sein Vorhaben auf 158). Der Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie beendete die Tätigkeit der Kabinettskanzlei. Am 30. Oktober traf Kaiser Karl „für den Fall der Auflösung oder Umgestaltung“ der Kanzlei Anordnungen, welche allen Beamten und Dienern eine gesicherte Zukunft bieten sollten 159). Am 8. November unterbreitete der Kabinettsdirektor D r. Ernst iss) Direktionsakten ZI. 21/1911, 11/1912, Tagebuch Schiessl 15. 3. 1912 im Nachlaß Schiessl. l5°) S. seine Biographie in Kapitel VII. is?) Direktionsakten ZI. 2/1890, 7/1906, 6/1907, 9/1908, 8/1917. 158) Arthur Graf Polzer-Hoditz, Kaiser Karl, S. 426. iss) Handschreiben an den Kabinettsdirektor, Direktionsakt ZI. 41.