Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

Anhang - 1. Verzeichnis jener Agenden der k. k. Ministerien, welche der Allerhöchsten Schlußfassung Vorbehalten sind. 26. 3. 1896

384 22 (36). In Preßsachen. Vortragserstattung in Sachen von besonderer preßpolitischer Wichtigkeit (Preßleitung). S. ferner Pkt. 6 (9). Betrifft das Ministerium des Inneren. 23 (1). Einberufung, Schließung und Auflösung der Landtage. Aller­höchste Schlußfassung über sistirte Landtagsbeschlüsse. Ernennung der Landeshauptmänner und deren Stellvertreter (Oberstlandmarschall, Land­marschall). Vorlage der Landtagsschlußberichte. 24 (4). Angelegenheiten des Reichsgerichtes: Ernennung der Mitglieder und Ersatzmänner. 25 (15). Erhebung von Ortschaften zu Märkten und Städten. 26 (16). Zulassung von Deputationen am Allerhöchsten Hoflager für Landtags und sonstige Deputationen. (S. auch Pkt. 16/35). 27 (18 c). Allerhöchste Bewilligung zur Führung von Theaterbauten. 28 (19). Allerhöchste Bestätigung von Wahlen gewisser Functionäre: der Bürgermeister der Städte mit eigenem Statute; der Obmänner bzw. Obmann-Stellvertreter der Bezirksvertretungen; gewisse Vereinsfunktio­näre (Banken) auf Grund ausnahmsweiser Statutenbestimmungen. 29 (22). Gewisse Angelegenheiten der öffentlichen Fonde und Anstal­ten: K. k. allgemeine Krankenanstalten (Organisation, Personalien, wich­tigere Gebarungsakte etc.). Stadterweiterungsfond (Rechnungsabschluß, Gewährung von Beiträgen und Vorschüssen, Bau der Hofburg etc.). 30 (24). Staatswohlthätigkeitslotterie: Genehmigung der Betheilungs­vormerkung und Genehmigung der Vertheilung des Reinerträgnisses. 31 (25). Oberstlehenherrlicher Consens zum Ankäufe von Gütern bei böhmischen Kronlehen. 32 (27). Auflösung von Vertretungen der Stadtgemeinden mit eigenem Statute nach Maßgabe dieser Statute. Allerhöchste Genehmigung der Einrichtung des Triester Stadtmagistrates (§ 74 des Statutes). 33 (28). Bewilligung von Gemeindetaxen (Brot- und Fleisch-Taxen). 34 (31). Die Errichtung von Banken und Credit-Instituten, sowie die Änderung der Statute derselben. 35 (34). Tages-Rapport über wichtige Vorfallenheiten (täglich). Anzeigen über den militärischen Zustand der Communikationen. S. ferner Pkt. 2, 3, 14. Betrifft das Ministerium für Cultus und Unterricht. 36 (22). Organisations-Statut, Voranschlag und Rechnungs-Abschluß des griechisch-orientalischen Religionsfondes. Belastung der Religions- und Studienfonde sowie anderer spezieller Fonde über 20 bzw. 40.000 fl. und Veräußerungen über diese Grenze. 37 (29). Spezielle Cultus-Angelegenheiten. a) Veräußerung und Bela­stung von Kirchengut über 20 respective 40.000 fl. und Abschließung von

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