Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
II. Der Monarch und seine Stellvertretung
98 zur Unterschrift zustellte. Nach Unterzeichnung schickte er die Stücke der staatsrätlichen Kanzlei zur Expedition81). Am 20. April stellte der Kaiser die zeitraubende Zustellung der Votantenbögen der vom Erzherzog erledigten Stücke an ihn ein82). Als sich der Kaiser im Sommer dieses Jahres in Laxenburg auf hielt, beauftragte er abermals Erzherzog Rainer mit der Erledigung der staatsrätlichen Stücke unter den gleichen Bestimmungen83). Im September dieses Jahres reiste Franz nach Innerösterreich und Salzburg; am 8. September bevollmächtigte er Erzherzog Rainer, während seiner Abwesenheit alle staatsrätlichen Stücke zu erledigen, welche nach Antrag des Staatsrates bloß zur Kenntnis zu dienen oder vorerst um Auskunft oder Begutachtung an Behörden zu ergehen hätten, dann Abweisungen, Zurechtweisungen, Pensions- und Gnadengaben, ferner, wenn der Staatsrat mit den Behörden gleicher Meinung ist, Verleihung von Stiftungsplätzen, Verhängung von Strafen, und alles, was in den bestehenden Gesetzen, Anordnungen und Vorschriften begründet ist. An den Kaiser waren mit einem Gutachten des Erzherzogs weiter zu leiten Standeserhöhungen, höhere Charakterisierungen, Indigenate, Kanonikatsverleihungen, Medaillenverleihungen, Dienstbesetzungen, neue Einrichtungen, Regulierungen, Normalien, Begnadigungen und alle Stük- ke, worüber die Meinungen geteilt sind oder der Erzherzog anderer Meinung als die Vortragende Stelle und der Staatsrat sein sollte84). Mit Handschreiben vom 14. September aus Graz dehnte Franz den seinem Bruder eingeräumten Wirkungskreis auf die vom Hofkriegsrat einlangenden Stücke aus 85). Als man sich 1809 dem Krieg mit Frankreich näherte, stellte Erzherzog Rainer am 12. Februar seinem kaiserlichen Brüden den Antrag für jeden Fall, ob der Kaiser in Wien bleibe oder zur Armee im Feld abgehend einen Stellvertreter für die inneren Angelegenheiten bestelle, eine die Übersicht über alle Regierungszweige besitzende Ratsbehörde zu errichten, welche, wenn der Kaiser in Wien bleibe, aus dem Minister des Äußeren, dem Stellvertreter des Kriegsministers, dem Staats- und Konferenzminister für die inneren Geschäfte und einen eigens hiezu zu bestimmenden, in dieser Behörde referierenden Staatsrat zu bestehen hätte. In dieser Ratsbehörde wären alle den Krieg und die aus ihm entspringenden Verhältnisse im Inland, die Beziehungen zu den Feinden, die Rekrutierung, die Approvisionsierung, die Finanzmaßregeln und alle das Ganze betreffenden Gegenstände unter dem Vorsitz 81) Handschreiben an Erzherzog Rainer und Kolowrat 1. 4. 1807, StR. ZI. 1210, vgl. auch Handschreiben an Erzherzog Rainer vom 8. 9. 1807, Nachlaß Erzherzog Rainer, Fasz. 1, Nr. 5. 82) Handschreiben an dieselben 30. 4. 1807, StR. ZI. 1487. 83) Handschreiben an Graf Kolowrat 12. 8. 1807, StR. ZI. 2917, vgl. auch Handschreiben an Erzherzog Rainer, 22. 8. 1807, StR. ZI. 2917. 84) Handschreiben an Erzherzog Rainer 8. 9. 1807, Nachlaß Erzherzog Rainer, Fasz. 1, Nr. 5. 85) Handschreiben an denselben, 14. 9. 1807, ebenda.