Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

93 Am 12. März traf Leopold in Wien ein und übernahm selbst die Regie­rungsgeschäfte. Am 9. August befahl der Kaiser, da sich durch seine et­waige Abwesenheit Stockungen der Geschäfte ergeben könnten, ein für allemal, daß „von allen sowohl civil-, criminal- und politischen Stellen, als auch von denen hofaemtern ... alle geschäfte“ an den Thronfolger zu schicken seien, „alwo sie wie gewöhnlich ihre deutung bekommen wür­den“ 63). In diesen Tagen verordnete der Kaiser auch auf einen vom 8. Februar datierten Vortrag des Grafen Hatzfeld, daß Erzherzog Franz alle von Hatzfeld zu erledigenden, in das Kredit- und Finanzwesen ein­schlagenden Stücke ad votandum vorzulegen seien, um diesen hiemit ver­traut zu machen64). Als sich Leopold 1790 nach Frankfurt zur Kaiser­krönung begab und der Kronprinz ihn begleitete, richtete er am 18. Sep­tember 1790 an Kaunitz ein Schreiben, in dem es hieß, „so berechtige ich Sie in Gemäßheit Meines auf Sie gesetzten unumschränkten Vertrauens in allen keinen Verzug leidenden Angelegenheiten secundum majora oder minora des Staatsrathes nach ihrem eigenem Gutbefinden in Meinem Na­men unter folgender Unterschriftsart: In Abwesenheit S. K. A. M. auf allerhöchsteigenen erlaßenen Befehl das Nötige zu verfügen und auszu­fertigen. Über alle Militär Gegenstände habe Ich die nämliche Vollmacht dem F. M. G. v. L a c y ertheilet. Die Staatsgeschäfte“, hiemit sind die auswärtigen Angelegenheiten gemeint, „hängen ohnehin von ihrer un­mittelbaren Leitung ab. Nur werden sie mir die wichtigeren Ministerial- berichte sowie über die Niederländischen und Italiänischen Angelegen­heiten die Vorträge wie bisher gewöhnlich zukommen lassen“. Mit Hand­schreiben vom gleichen Tage befahl er Lacy, den Hofkriegsrat anzuwei­sen, alle Vorträge an Lacy abzugeben, der sie ihm von Zeit zu Zeit zu­kommen zu lassen habe, „diejenigen, die dringend einer fördersamen Erledigung bedürfen, in Meinem Namen nach ihrem Gutdünken expediren grie dans les formes ancieux et orajés des Statuts du Pays pour precedér a l’élection et couronnement du Roi afin qu’on scache d’avange mon intention ä cette egard de me conformer éntierement aux priviléges et Statuts du Royaume et que je puisse d’abord les expedier a mon arrivée. faites preparér toutes les expéditions necéssaires pour les participations aux cours de mon arrivée. si il survient quelque affaire importante qui éxige une decision de ma part vous pourrés me la envojér par des courriers que vous m’adresserés par la route du tirol... “ Erwartet, daß er ihn in Klagenfurt treffen werde, wo er am 8. oder 9. abends eintreffen wird, „pour le cas que votre santé et les affaires vous permettent de vous absentir et que vous sojés bien sur des papiers de feu sa Me. pendant votre absence... “ Or. Habsburg-lothr. Familienarchiv, Sam­melband 60, Konv. 6. °3) F. Walter, Zentralverwaltung, Abt. II, Bd. 4, Halbld. 2, Teil 1, S. 8 f., Billet vom 9. 8. 1790 in Kabinettsprotokoll, Bd. 53. Die Interpretation Hock- Bidermanns, Der Staatsrat, S. 629, daß Erzherzog Franz die Geschäfte nicht definitiv zu besorgen hatte, scheint mir unrichtig. 84) StR. ZI. 2514/1790, danach Walter, a. a. O., S. 87, Anm. 37.

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