Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

90 In einem überaus eindringlichem Brief beschwor Joseph seinen Bruder am 6. Februar, so rasch als möglich nach Wien zu kommen, da er plötz­lich sterben könne; er könne aber nicht ruhig sterben, wenn er nicht den Staat durch sein Oberhaupt versorgt sähe 58). Da der Großherzog gerade zu dieser Zeit erkrankte und erst nach seines Bruders Tode — am 12. März — nach Wien kam, ist es zu seiner Bestellung als Mitregent niemals ge­kommen. Am 20. Februar, da Kaiser Joseph sein Ende nahen fühlte, — er sollte diesen Tag nicht überleben —, traf er die Anordnungen für die Führung der Geschäfte, bis sein Nachfolger anders verfüge. Für die Be­handlung aller inneren Angelegenheiten ordnete er folgendes an: Alle Vorträge und Eingaben der Zentralstellen und Hofbehörden seien wie bis­her in der geheimen Kabinettskanzlei abzugeben. Die einlangenden Vor­träge hätten wie üblich in die staatsrätliche Zirkulation zu gelangen und wären „die resolutionen nach den mehreren stimmen des staatsrates bey- zurücken“. Die auswärtigen Geschäfte wären nach der am 29. Jänner ge­troffenen Anordnung über die Abhaltung ordentlicher Konferenzen fort­zuführen; in dieser wären nun auch die niederländischen und italienischen Angelegenheiten und die Gegenstände der Hofämter zu behandeln. Die Unterschrift aller Resolutionen übertrug er Erzherzog Franz; seine Un­terschrift war aber zu kontrasignieren bei allen auswärtigen, niederlän­dischen und italienischen Geschäften vom Staatskanzler Fürsten Kaunitz, bei allen inländischen von dem den Staatsrat leitenden Staatsminister Grafen Hatzfeld, bei den militärischen von Feldmarschall Graf Lacy und bei den Angelegenheiten der Hofämter vom Obersthofmeister Fürsten Starhemberg. Kaunitz allein trug der Kaiser die Erledigung aller vom Staatsminister Grafen Pergen unterbreiteten Geheimberichte auf 50). Großherzog Leopold war von der Anfang Jänner eingetretenen Verschlechterung der Krankheit des Kaisers verständigt worden. Er trug am 8. Jänner seinem Sohn schriftlich auf, falls der Kaiser stürbe, sich unverändert sei, daß sein Verlangen, daß Leopold nach Wien komme, groß sei und setzt fort: „Jai oublié de vous marquer que jai tout fait preparer a la Chancellerie d’etat pour que des que je seaurai que vous venes ici, je puisse expedier les declaration necessaires qui vous declarent mon Coregent tout comme l’Imperatrice m’avoit nőmé le sien par la vous ete d’abord en plein droit de tout ordoner et votre signature a egal effet au dehors comme au dedans comme la mienne“. Arneth, a. a. O., S. 318. 58) Joseph an Leopold 6. 2. 1790, ebenda S. 316 f. 59) Handschreiben vom 20. 2. 1790 an Hatzfeld, Abschrift StR. ZI. 451 (zit. Hock-Bidermann, Der Österreich. Staatsrat, S. 224, F. Walter, Zentralverwaltung, Abt. II, Bd. 4, Hlbd. 2, Teil 1, S. 87) und an Kaunitz, Or. Minist, d. k. u. k. Hauses, Einzelne Abhandlungen, Karton 6, Fasz. X, Konv. 26. In der Wiener Zeitung Nr. 16, S. 470 vom 24. 2. 1790 wurde verlautbart: „Für sämmtliche Präsidenten der Rechts- und politischen Stellen hatten Se. höchstselige Maj. die Anweisung hinterlassen bis zur Ankunft des Königs die Geschäfte wie bisher zu besorgen. Des Erzherzogs K. H. sind bevollmächtigt, bis dahin in Sr. Königl. Maj. Nahmen zu signiren.“

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