W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
7. Die Marinesektion unter Pöck und Sterneck
76 Mit der Organisation einer Küstenbesclireibung und Flottenevidenz seien aber jetzt die Voraussetzungen dazu gegeben. Es müsse daher für solche Ausarbeitungen eine organische Gruppe von Seeoffizieren, also ein Admiralstab, gebildet werden, da nur mehrere Offiziere gemeinsam unter Leitung eines Admiralstabschefs wirklich brauchbare Elaborate herstellen und dabei alle wichtigen Faktoren, wie Küstenbeschreibung, Evidenz der fremden und eigenen Machtmittel, Kundschafterwesen, Zusammenhang von Heer und Flotte etc. auswerten könnten. Gemäß den in der österreichischen Marine gegebenen Verhältnissen scheine es am zweckmäßigsten, daß der Marinekommando-Adjutant zugleich Chef des Admiralstabes sei und die Adjutantur gleichzeitig als Operationskanzlei fungiere. Die Marinekommando-Adjutantur müsse jedoch eine der Präsidialkanzlei und den Geschäftsgruppen analoge Stellung erhalten und dürfe nicht in den eigentlichen Geschäftskreis der Marinesektion einbezogen werden, da*sie ja gerade für den Fall einer Abtrennung des Marinekommandos bestimmt sei. Unbedingt erforderlich wäre die selbständige Korrespondenz mit den eigenen Organen, wie etwa der Küstenbeschreibung, vor allem aber auch mit dem Generalstab, den man schon bei den Organisierungsfragen des Admiralstabes ins Einvernehmen ziehen solle. Im Falle der Abtrennung des Marinekommandos von der Marinesektion falle der Marinekommando-Adjutantur eine dreifache Aufgabe zu, nämlich der eigentliche Adjutantursdienst, der operative Dienst und der Verkehr mit der Marinesektion samt dem Verwaltungsdienst. Die dritte Aufgabe könne ein Stellvertreter des Vorstandes der Präsidialkanzlei besorgen. Die Abtrennung dürfe aber nicht nur im Mobilisierungsfall erfolgen, sondern bereits im Frieden bei Flottenübungen und längeren Inspizierungen, damit für den Ernstfall ein bereits funktionierender Apparat gegeben sei. Im Statut der Marinesektion, das in seiner bisherigen Form vorwiegend auf die Zentralstelle in Wien berechnet sei und in welchem daher mehr die Verwaltungsbehörde als das Kommando hervortrete, müsse auf die eben erörterten Erfordernisse entsprechend Bezug genommen werden, ähnlich wie es ja beim Heer eigene Bestimmungen für die Armee im Felde gebe. Neben dem Problemkreis eines Admiralstabes beschäftigte sich Sterneck mit dem Ausbau des technischen Wesens, der bereits 1885 in der Gründung des Marine technischen Komitées seinen Ausdruck fand. Ferner war er mit dem System der Verrechnung und Administration unzufrieden und trat vor allem für eine scharfe Trennung der Kontrolle von der Verwaltung ein, die aber erst 1889 durch die Einrichtung des Marine-Kontrollamtes Wirklichkeit wurde. Der ganze Fragenkomplex, welcher naturgemäß viele Änderungen im Statut der Marinesektion erforderte, wurde sehr eingehenden und langwierigen Beratungen unterzogen, die das erste Halbjahr 1885 ausfüllten und einen umfangreichen schriftlichen Niederschlag gefunden haben 9). Während sich bezüglich der Operationskanzlei keine Schwierigkeiten ergaben, war die Neuordnung der 4. (technischen) Abteilung, vor allem die