W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

7. Die Marinesektion unter Pöck und Sterneck

77 Stellung der einzelnen Fachreferenten zum Abteilungsleiter bzw. zum Gruppen­chef, ja sogar die Notwendigkeit eines eigenen Abteilungsleiters, heftig um­stritten, ähnlich auch die Umgestaltung der VIII. Abteilung sowie der Ver­rechnung und Verwaltung. Der Vorstand dieser Abteilung, Marineoberkom­missär Kleemann, regte in diesem Zusammenhang sogar die Wiedervereinigung der Abteilungen 3, 5 und 6 mit der VIII. an, was jedoch von den betroffenen Vorständen unter Hinweis auf die von Tegetthoff angestellten Erwägungen aufs heftigste bekämpft wurde. Überhaupt ist sehr interessant, welch große Rolle in all diesen Verhandlungen der „unsterbliche Vizeadmiral Tegetthoff“ gespielt hat. Immer wieder werden seine Ansichten und Einrichtungen als Argument ins Treffen geführt, ja in der Ratssitzung vom 20. Mai mußte selbst Sterneck zur Verteidigung des Elaborates von Kleemann betonen, daß auch sein verewigter Amtsvorgänger auf die Abstellung von Mängeln bedacht gewesen wäre, sobald er sie erkannt hätte. In einem Vortrag vom 4. Juli 1885 betreffend die Gründung eines Marine­technischen Komitées 10) wies Sterneck bereits darauf hin, daß hiedurch eine Änderung im Wirkungskreis der Abteilung 4 der Marinesektion notwendig werde. Außerdem sei die Präsidialkanzlei überlastet. Er beabsichtige, diesem Umstand durch Ausscheidung der Generalstabsarbeiten abzuhelfen. Überdies halte er die Errichtung einer Kontrollbehörde mit Trennung der Kontrolle von der anweisenden Behörde, also eine Umgestaltung der Abteilung VIII, für wünschenswert. Einen Monat später waren die Beratungen in der Marinesektion so weit gediehen, daß Sterneck am 13. August 1885 dem Kaiser über das neue Statut und die Geschäftsordnung Vortrag erstatten konnte. Darin führt er aus, daß die Umgestaltung der VIII. Abteilung noch längere Detailstudien erfordere, zumal man gleichzeitig die Trennung der Kontrolle von den anweisenden Behörden durchführen wolle. Die Schaffung der Operationskanzlei sowie die Umgestaltung der 4. Abteilung könne jedoch bereits vollzogen werden. Der Wirkungskreis der Operationskanzlei solle nicht nur vorbereitende Arbeiten zur Sicherung der Mobilisierung, Kriegsbereitschaft und Schlag­fertigkeit sowie zur Vervollkommnung der Seetaktik umfassen, sondern auch operative Elaborate für die Verwendung der Flotte im Krieg und Frieden, einschließlich der erforderlichen Vorbereitungen, wie Evidenz, Kundschafter­wesen, Küstenbeschreibung und Zentralarchiv. Ihr Vorstand bekleide gleich­zeitig den seit Jahren vakanten Posten des Marinekommando-Adjutanten. Die Geschäftsordnung wurde aus dem Statut ausgeschieden und derjenigen des Reichs-Kriegsministeriums angeglichen. Mit geringfügigen Änderungen erteilte der Kaiser am 5. September 1885 die Genehmigung n). Die wichtigsten Änderungen sind: Dem Chef der Marinesektion obliegen auch Vorschläge bezüglich der Heranziehung der Handelsflotte zu kriegerischen Zwecken und über die Vervoll­kommnung der Seeverkehrsmittel, dann betreffend die Versetzung von Stabs- und Flaggenoffizieren sowie Gleichgestellten in Marine-Lokalanstellung, die Ernennung

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