W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

7. Die Marinesektion unter Pöck und Sterneck

75 Danach mußte auf den Akten der Rubrik noch eine Strichzahl beigefügt werden, was bei den Jahrgängen ab 1869 nachgetragen, in den Registern jedoch nur für die Folgezeit durchgeführt wurde. Die Bezeichnung lautet nunmehr: 1882 (Jahr) 24 (Materie) 68 (Position) 3 (Abteilung) 117 (Strichzahl) Die Materien und Schlagwörter wurden mit 1. Jänner 1882 neu zusammen­gestellt und im Proprienregister statt 3 nunmehr 4 Personengruppen eingeführt (a) Flaggenoffiziere, Stabs- und Oberoffiziere und Seekadetten, b) Geistliche, Audi­tore, Ärzte und Beamte, c) in keine Diätenklasse eingeteilte Militär- und Marine­angehörige und Mannschaft, d) Zivilparteien). Die Proprienregister der I. Ge­schäftsgruppe samt den Abteilungen VII und VIII mußten nunmehr getrennt von denen der II. Gruppe gebunden werden. Zur Konservierung der älteren Akten der Marinesektion richtete man eine eigene Abteilung der Registratur, die sogenannte „Alte Registratur“ ein, die alle Akten, die älter als 5 Jahre waren, verwahrte. Durch die Schaffung des Marine­archivs wurde dies aber bald darauf überflüssig. Im Oktober 1874 übersiedelte die Marinesektion aus dem Seilerschen Haus (Schenkenstraße Nr. 14) in die Häuser Doblhoffgasse 5 u. 7 bzw. 1881 in Nr. 7 u. 9 ,n). Der neue Chef der Marinesektion Vizeadmiral Daublebsky von Sterneck wandte sein Augenmerk dem Problem seiner Doppelstellung als Chef der Marinesektion und gleichzeitig Marinekommandant zu und beauftragte den Fregattenkapitän Anton Drabek aus der Präsidialkanzlei zur Ausarbeitung einer Geschäftsordnung der Präsidialkanzlei mit Rücksichtnahme auf eine Abtrennung der Agenden der Marine-Kommando-Adjutantur. Dadurch solle einerseits der Geschäftsbetrieb der Präsidialkanzlei erleichtert und anderseits der Wirkungskreis der seinerzeit von Tegetthoff geschaffenen Marinekom- mando-Adjutantur festgestellt werden, die als Zentralbüro eines Admiralstabes anzusehen und in operativen Angelegenheiten der Flotte tätig zu sein habe. Schließlich solle Drabek die Bestimmungen entwerfen, welche zu einer tempo­rären Abtrennung des Marinekommandos von der Marinesektion im Frieden und im Mobilisierungsfalle notwendig wären. In einem Motivenbericht8) vom 5. August 1884 erörterte daraufhin Drabek zunächst die Mängel der überlasteten Präsidialkanzlei, die sich vor allem aus dem raschen Personalwechsel und dem daraus resultierenden Fehlen routinierter Konzeptsoffiziere ergäben. Daher sei es notwendig, dem Vorstand einen Stellvertreter beizugeben, der jeweils längere Zeit in seinem Amt verbleibe. Dasselbe gelte für die sehr umfangreiche Präsidialregistratur, die einen Akten­bestand von nahezu 70 Jahren zu verwahren habe. Der Ausbau der Stellung des von Tegetthoff angeforderten Marinekom­mando-Adjutanten — es war dies damals Sterneck — sei zu einer Zeit, als die Flotte „noch im ersten Übergangsstadium von der Holz- zur Panzerflotte, auf der ersten Organisationsstufe für die moderne Seekriegsführung war“, unmög­lich gewesen. Daher habe man sich auch bereits drei Jahre später auf die Führung eines Operationsjournales in der Präsidialkanzlei beschränkt. Wert­volle operative Ausarbeitungen waren in Anbetracht dieser Umstände völlig un­möglich.

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