W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
6. Die Neuorganisation der Marinesektion durch Tegetthoff
70 lung der erforderlichen Materialien im Kontraktwege, Verhandlungen mit dem Finanzministerium und anderen Behörden wegen des Schiffsbauholzes und anderen ärarischen Materials, dann Verhandlungen über Ankauf oder Verkauf von Schiffen und Material, das Führen von Vormerkungen über Verbindlichkeiten und Bestellungen sowie den Aufwand für das Arsenal und technische Erfordernisse (getrennt nach den Abteilungen 4 und 5), die Evidenz der Gebarung der drei techi i- schen Abteilungen, schließlich Materialvorräte, Pauschalien für Materialverbrauch und Anregung zu diesbezüglichen Anträgen an das Materialkontrollamt, dann die Zusammenstellung statistischer Daten und Preisvormerkungen (zusammen mit den Abteilungen 4 bis 6), Erteilung von Bedeckungen der bereits technisch geprüften Passierungseinschreitungen und etwaige Anstände betreffend Material. Die 8. Abteilung bearbeitet alle Angelegenheiten des Geldwesens, der Kassagebarung, der Verrechnung und ziffernmäßigen Kontrolle; sie führt das Hauptbuch, summiert die Budgets der I. und II. Gruppe, beschafft Gelder von den Staatsfinanzen, dotiert die Marinekassen, bearbeitet Refundierungen, Kursverluste, Kassaübergaben, Rechnungsverhandlungen betreffend fremde Truppen und Mächte, Evidenz des Rechnungsstandes, Rekurse gegen Ersatzerkenntnisse, überwacht die kriegskommissariatische Kontrolle, kontrolliert die Kanzleispesenverwaltung der Marinesektion, prüft Rechnungsabschlüsse und trägt die aus rückständigen Rechnungsprozessen entspringenden Verhandlungen aus. Die 9. Abteilung ist zuständig für Marinejustizgesetzgebung und Justiz- organisation, für seerechtliche Angelegenheiten, Ersatzverhandlungen bei Kollisionen, Prisen, Beaufsichtigung der Justizverwaltung, Rehabilitierungen und Begnadigungen, wichtigere Disziplinarstrafen, Verhandlungen mit anderen Zentralstellen in internationalen Rechtsfragen und für ehrengerichtliche Angelegenheiten. Bezüglich der Geschäftsordnung selbst wäre als neu zu vermerken, daß nunmehr außer den mit Präs(idiale) und Reserv(iert) bezeichneten Geschäftsstücken alle aus der Militärkanzlei, dem Ministerium des Äußeren und dem Reichskriegsministerium eintreffende Post in der Zentralkanzlei geöffnet wird. Die Einreichungs- elenche werden dem Chef der Marinesektion, dessen Stellvertreter und dann dem Reichskriegsminister vorgelegt. Direkt referieren dem Chef der Marinesektion nur die Vorstände der Zentralkanzlei, der I. und II. Geschäftsgruppe sowie der Abteilungen 8 und 9. In Personalangelegenheiten müssen die fachlich zuständigen Abteilungen ante expeditionem verständigt werden. Konzepte von Erledigungen, die in das Ressort der anderen Geschäftsgruppe eingreifen, sind dieser vor dem Referat mitzuteilen, ferner der 8. Abteilung nach der Expedition alle Verhandlungen, die eine Bewilligung von Geldaufwand enthalten, bei größeren Beträgen ante expeditionem. Im Falle der Unterfertigung durch den Chef der Marinesektion persönlich wird in Korrespondenzen mit anderen Zentralstellen oder Armeebehörden die Formel „in Vertretung des Reichs-Kriegsministers“ hinzugefügt, bei allen Ausfertigungen des Stellvertreters „in Vertretung“. Alle dem Chef zur Unterschrift vorbehaltenen Akten müssen vor dem Referat vom Stellvertreter vidiert werden, ebenso ist er von allen direkten Verfügungen des Chefs an die Gruppen- und Abteilungsvorstände zu informieren. ' Dem Chef der Marinesektion sind zur Unterschrift Vorbehalten: Vorträge an den Kaiser, Beförderungen, Ernennungen, Pensionierungen, Quittierungen, Entlassungen und Heiratsbewilligungen betreffend Offiziere, Parteien und Beamte, Dienstverwendungen der Admirale, Stabsoffiziere sowie der Parteien und Beamten von der 8. Diätenklasse aufwärts, ferner alle wichtigen Personalien, die Korrespondenz mit den Zentralstellen und Landesministerien, Veränderungen der bestehenden Normen, Verlautbarungen für das Normalverordnungsblatt und die Admirals