W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

6. Die Neuorganisation der Marinesektion durch Tegetthoff

68 Weiter bearbeitet die Marinesektion Personalangelegenheiten der Offiziere vom Linienschiffsleutnant abwärts einschließlich der Seekadetten, ebenso der Parteien und Beamten von der VII. Diätenklasse abwärts, ferner Aufnahmen gegen kündbaren Dienstvertrag; Dienstverwendung sämtlicher Angehöriger der Kriegsmarine ausgenommen die dem Kaiser reservierten, jedoch einschließlich der Schiffskommandanten; Heiratsbewilligungen vom Fregattenkapitän abwärts; Einbringung und Vertretung des Budgets, dessen Verwendung, ferner die Erteilung von Passierungen über Abgänge, Havarien etc. sowie die Vornahme von Versuchen bis zu einer bestimmten Grenzsumme; Inspizierung der Behörden, Truppen, An­stalten und der Flotte. Dem Chef der Marinesektion ist als Stellvertreter ein Vize- oder Kontre- admiral beigegeben, welcher den Dienst in der Marinesektion leitet und den Chef bei Abwesenheit vertritt; in letzterem Falle unterfertigt er auch die Erledigungen. Die Marinesektion gliedert sich in Zentralkanzlei Geschäftsgruppe I für Standes- und Personalangelegenheiten mit den Ab­teilungen 1, 2 und 3. Geschäftsgruppe II für technische Angelegenheiten mit den Abteilungen 4, 5, 6 und 7. Abteilung 8 für Rechnungswesen, Kontrolle, Geldbeschaffung und Kassa­gebarung. Abteilung 9 für Justizpflege. Die Zentralkanzlei ist zuständig für Verfügungen betreffend Verwendung der Flotte, für den gesamten operativen Dienst, die Führung des Operationsjournals, Instruktionen für Kommandanten, Evidenthaltung aller Kriegsschiffe und ihrer Stationen einschließlich der Sammlung der diesbezüglichen Berichte; dem Kaiser vorbehaltene Dienstesverwendungen, Ernennung von Admiralen und Schiffs­kommandanten; Systemisierung und Evidenz des Flotten- und Bemannungs­standes; Evidenthaltung der fremden Flotten und deren wichtigen Erfindungen, Kundschaftswesen und Gebarung mit dem Dispositionsfonds; alle geheimen und besonders wichtigen Gegenstände, Organisation; Aufbewahrung der Hauptberichte der Admirale, ferner der Individualbeschreibungen von Stabsoffizieren und Schiffs­kommandanten, Gruppen- und Abteilungsvorständen der Marinesektion; Orden und Auszeichnungen; Redaktion des Verordnungsblattes; taktische Ausbildung der Flotte im höheren Sinn, Zusammenstellung der Eskadren und Abteilungen, Manöver; Marineakademie, Artillerieschulschiff, Haupt- und Unterrealschule, Bibliothek und Depot der nautischen und astronomischen Instrumente außer in administrativen Belangen, Sehulangelegenheiien in didaktischer Beziehung; schließlich besorgt die Zentralkanzlei Verhandlungen größeren Umfanges, welche den Wirkungskreis mehrerer Gruppen oder Abteilungen umfassen (außer Budget­angelegenheiten) oder aber in keine Gruppe gehören, und vermittelt den Dienstbe­trieb mit dem Reichskriegsminister. Sie besitzt ein abgesondertes Protokoll, Expedit und eine eigene Registratur. Die I. Geschäftsgruppe besorgt alle übrigen Personal-und Dienstesange­legenheiten bezüglich Stand, Gebühren und allgemein in militär-administrativer Beziehung. Sie verfaßt das Präliminare und führt die Evidenz über die Verwendung der entsprechenden Budgetmittel, beschafft Vorräte an Verpflegung, Ausrüstung und Monturen. Ihr Vorstand ist dafür verantwortlich, d iß die Budgetmittel widmungsgemäß verwendet werden und keine Überschreitungen Vorkommen. Ferner schlägt er die Verrechnungsmodalitäten vor. Unter seiner Leitung bearbeitet die 1. Abteilung alle Standes- und Personal­angelegenheiten, die 2. Abteilung das Sanitätswesen und die 3. Abteilung alle in die Geschäftsgruppe einschlagenden Geldsachen. Gegenüber dem bisherigen

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