W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

5. Die Auflösung des Marinekommandos und Umwandlung des Marineministeriums in die Marinesektion

60 sanitätsadministrativer Hinsicht, Revision der Medikamentenrechnungen in linea medica, Gutachten in Superarbitrierungsangelegenheiten. Die Abteilungen der Marinesektion verkehren direkt mit denen des Kriegs­ministeriums mittels Videnden, ähnlich auch mit anderen Zentralstellen. Das Einreichungsprotokoll sowie die Eröffnung der Post besorgt die 1. Abteilung, ebenso die Elenche, wobei diejenigen der Zentralkanzlei und der 1. Abteilung der Generaladjutantur eingesendet werden müssen 21). Die Vorstände der 1., 2., 6. und 7. Abteilung referieren persönlich dem Chef der Marinesektion, diejenigen der 3. — 5. Abteilung dem Leiter des technischen Wesens, der aber bei bestimmten Stücken auch direktes Referat des Abteilungs­vorstandes beim Sektionschef anordnen kann. Ein Referat beim Kriegsminister wird im Elench oder im Konzept ausdrücklich verlangt. Der Kriegsminister muß von allen wichtigeren Verhandlungen Kenntnis er­halten, insbesondere von allen Fragen, die der Entscheidung Seiner Majestät Vor­behalten sind, Personalien der Parteien und Beamten von der VIII. Diätenklasse aufwärts sowie allen wichtigeren Personalien überhaupt, von Verfügungen, mit denen Änderungen in den bestehenden Normen bezweckt werden, Erledigungen, welche teilweise in das Ressort anderer Abteilungen des Kriegsministerium ein- schlagen und bei denen im Videndenweg Differenzen auftraten, schließlich von allen Stücken, die der Minister bezeichnet. Die Unterschrift des Chefs der Marinesektion auf Reinschriften wird von den Abteilungsvorständen persönlich besorgt. Die Registratur verfertigt ein für alle Abteilungen gemeinsames Nachschlagregister 22). Die Bezeichnung Kanzleidirektion wird für die entsprechenden Agenden der 1. Abteilung im Sinne der Geschäfts­ordnung von 1863 beibehalten 23). Protokoll und Archiv der Abteilungen der Marinesektion ist von den übrigen Abteilungen des Kriegsministeriums abgesondert 24).

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