W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

5. Die Auflösung des Marinekommandos und Umwandlung des Marineministeriums in die Marinesektion

59 klas.se abwärts, Justizgesetzgebung und Justizorganisation, Seerecht, Verhandlung bei Kollisionen und Havarien, Prisenangelegenheiten, Aufsicht der Justizver­waltung, Stabsstockhäuser, Personalien der Stabsprofosen, Rehabilitierung und Begnadigung, wichtigere Disziplinarsachen sowie für Korrespondenz mit anderen Zentralstellen in internationalen Rechtsfragen zuständig. Der 3. Abteilung obliegen alle Gegenstände bezüglich Armierung der Schiffe und der der Marine zugewiesenen Landbatterien, Änderungen im organischen Bestand der Marineartillerie und in den technischen Zweigen des Artilleriewesens, Evidenz des Artilleriematerials, das Waffenwesen der Marinetruppen und die Prüfung diesbezüglicher Erfindungen. Die 4. Abteilung bearbeitet Angelegenheiten des Schiffs- und Maschinen­baues, theoretische und praktische Ausbildung der Schiffsbaueleven, dann der Arsenalsarbeiter und Maschinisten in Lehrlings- oder Mannschaftsschulen, Prüfung und Beschlußfassung über Anträge zu Neubauten und Reparaturen von Schiffen und Maschinen, Beaufsichtigung der Arbeitsstände des Arsenals, Revision der Arsenalsberichte und Maschinenbetriebsmaterialiengebarung, technische Prüfung von Kontrakten und Bedeckungen von Materialanschaffungen sowie Passierungen bei Havarien, Prüfung der Baurapporte, Anträge für Kauf und Verkauf von Schiffen, Evidenz und Prüfung von Erfindungen, Entwurf der Bauanträge und Materialserfordernisse, schließlich Personalien der Schiffs- und Maschinenbaube­amten von der IX. Diätenklasse abwärts. Die 5. Abteilung erfüllt die gleichen Aufgaben für Land- und Wasserbauten, also Arsenale, Docks, Kasernen, Spitäler und sonstige Etablissements, Schul- und Wohnhäuser samt deren Einrichtung, Straßen, Baumpflanzungen, Straßenbe­leuchtung und Wasserleitungen. Zur einheitlichen Leitung der Abteilungen 3 bis 5 steht dem Chef der Marine­sektion ein Admiral oder höherer Stabsoffizier als Leiter des technischen Wesens zur Seite, dem die Abteilungsvorstände unmittelbar vortragen. Er ent­scheidet über Entwurf und Erledigung und referiert seinerseits dem Chef der Marinesektion. Wichtigere Gegenstände und solche, die in die Kompetenz mehrerer technischer Abteilungen fallen, bearbeitet der Leiter des technischen Wesens selbst; er begutachtet alle technischen Organisierungen, Vorschriften etc. und hat allen Ratssitzungen der Marinesektion beizuwohnen. Die 6. Abteilung behandelt Budgetangelegenheiten einschließlich deren Vertretung, Geldsachen allgemein, Evidenz und Überwachung des Budgets bzw. seiner Verwendung, Steuer-, Tax- und Stempelangelegenheiten, Kautionen, Über­wachung und Leitung der kriegskommissariatischen Kontrolle aller Verwaltungs­und Verrechnungsangelegenheiten sowie der Kanzleispesenverwaltung der Marine­sektion, Monturs- und Schiffsproviantwesen, Kontrakte, Quartiere, Jahrespräli- narien für Materialanschaffung (im Einvernehmen mit den technischen Abteilungen), Verhandlungen mit dem Finanzministerium wegen Schiffbauholz, Pauschalien für Materialverbrauch, Gebührenwesen, Rechnungsrichtigkeit, Rechnungsverhand­lungen betreffend fremde Truppen und Mächte, Rekurse gegen Ersatzerkenntnisse, Personalia des kriegskommissariatischen Personals, der Verwaltungs- und Kanzlei­beamten und Marinediener, Pensionen, Versorgung und Unterstützung (außer der aktiven Offiziere), Superarbitrierung des Arsenals-, Arbeits- und niederen Dienst­personales, dann administrative Agenden des Land- und Wasserbaues, Stabsstock­häuser, Marinekirchen, Bildungs- und Unterrichtsanstalten in ökonomischen und Rechnungsangelegenheiten, schließlich Stiftungen. Der 7. Abteilung obliegt das gesamte Marinesanitätswesen samt allen Angelegenheiten der Spitäler, Heilanstalten und Medikamentendepots, die Personalien der Ärzte vom Linienschiffsarzt abwärts, dann Begutachtungen in

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