W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

5. Die Auflösung des Marinekommandos und Umwandlung des Marineministeriums in die Marinesektion

52 Auf diesem Promemoria finden sich merkwürdigerweise ausführliche Bleistiftbemerkungen des Generalmajors Rzikowsky, des Leiters der Militär­kommission beim Frankfurter Bundestag. Vielleicht läßt sich dies aus seinem engen Verhältnis zum General-Genieinspektor Erzherzog Leopold erklären, der zumindest im Dezember an den Beratungen der Organisierungskommission teilnahm und dann auch die Stelle des neu geschaffenen Truppen- und Flotten­inspektors erhielt. Rzikowsky wendet sich darin gegen Tegetthoffs Argumentierung bezüglich einer Unterordnung der Marine unter das Kriegsministerium und verweist auf die ähnliche Lage des Chefs der Artillerie- und Geniewaffe. Im Reichsrat habe der Kriegsminister schon öfters Fachleute sprechen lassen. Im übrigen werde „unglaublicherweise“ der oberste Kriegsherr gar nicht erwähnt — eine Bemerkung, von der nicht ersichtlich ist, wieso sie in diesen Zusammenhang gehört. Ein geeigneter Admiral (Fautz oder Bourguignon) solle die Verwaltung der Marine in Unterstellung unter das Kriegsministerium leiten und ein Erz­herzog sie befehligen, sei es als Oberkommandant oder als Flotteninspektor. Der gegenwärtige Chef der Geniewaffe (Erzherzog Leopold) besitze hiezu die erforderliche wissenschaftliche Ausbildung und kenne die Marine gründlich. Ob hinter diesen liebedienerischen Bemerkungen Rzikowskys ein Wunsch des Erzherzogs Leopold stand, Einfluß auf die Marine zu bekommen, läßt sich nicht feststellen. Noch in einem weiteren Promemoria5) versuchte Tegetthoff, für die einheitliche Leitung der Kriegsmarine einzutreten. Es befaßt sich mit dem Wirkungskreis des Flotten-, Arsenals- und Truppeninspektors. Die notwendigen Inspizierungen halte Tegetthoff dann am wirksamsten, wenn sie vom Minister selbst oder seinem Stellvertreter, vor allem aber von Mitgliedern des Ministeri­ums vorgenommen werden. Nur so könnten die dabei gemachten Erfahrungen wirklich voll ausgewertet werden. Daher solle der Stellvertreter des Ministers zugleich als Flotten- und Arsenalsinspektor fungieren. Die Schaffung eines eigenen Inspektorates für diese Aufgabe würde nur den Dienstgang verkompli­zieren und die Vorteile der Aufhebung des Marinekommandos beeinträchtigen. Die gegenwärtig bestehende Einrichtung eines nur für die Truppen, nicht aber für die Schiffe und Arsenale zuständigen Truppeninspektors sei überflüssig, zumal die von ihm inspizierten Truppen ja in erster Linie für den Dienst auf Schiffen bestimmt seien. Seine Aufgaben könne der inspizierende Admiral übernehmen. Rzikowsky fand die Vereinigung der Funktionen des Stellvertreters und des Inspektors für unmöglich, zumal man den Wirkungskreis der Hafenad- miralate, welche sich wie Generalkommanden geriorten, auf die Analogie eines Brigadekommandos herabdrücken müsse. Es geht Rzikowsky also offenbar vorwiegend um die Schaffung einer Stelle für Erzherzog Leopold und um ein Herabdrücken der Kriegsmarine, die unter Ferdinand Max eine größere Bedeutung erlangt hatte. Er traf sich dabei mit dem Mißtrauen des Kaisers gegen eine Einflußnahme des Reichsrates auf militärische Belange.

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