W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

5. Die Auflösung des Marinekommandos und Umwandlung des Marineministeriums in die Marinesektion

53 Franz Joseph bemerkte in diesem Sinne am Rande, das ganze Projekt werde dahin führen, die Marine in jeder Beziehung einschließlich des Avancements in Abhängigkeit vom Reichsrat zu bringen. Ein Organ, das mit der Konstitution gar nichts zu tun hat, sei für den rein militärischen Teil unumgänglich notwendig. Für die weiteren Verhandlungen liegen mehrere Programmpunktationen vom November und Dezember sowie die Sitzungsprotokolle vom 16. und 17. Dezember 1864 vor. Entsprechend den Randbemerkungen des Kaisers wurden zunächst folgende Fragen erörtert: Trennung der militärischen und administrativen Funktionen, Ernennung eines Flotteninspektors und dessen Verhältnis zum Minister, Auflösung des Marinekommandos, Unterordnung der Hafenadmiralate, Amtssitz des Flotteninspektors, Weiterbestand des Marinetruppeninspektorates oder Übertragung seiner Befugnisse auf das Regimentskommando, Stand der Marine an Personal und Schiffen, schließlich die Förderung des deutschen Elementes gegenüber dem italienischen. Anfang Dezember stand bereits die enge Verbindung der obersten Marine­behörde mit dem Kriegsministerium fest, wobei der Minister den Titel eines Kriegs- und Marinemin sters führen sollte. Zur Diskussion stand noch das Ver­hältnis des Marine-Sektionschefs zum Minister, dessen Wirkungskreis in der Marinesektion und in den Marineangelegenheiten bearbeitenden Abteilungen des Kriegsmimsteriiims, ferner sein Vortragsrecht und die Teilnahme an Ministerkonferenzen, dann der Wirkungskreis des Marinetruppen- und Flotten­inspektors und die Ernennung eines Marinekomitees für wissenschaftliche Fragen. Letzteres hatte Baron Burger bereits im Juli angeregt, war aber auf starken Widerstand innerhalb seines Ministeriums gestoßen. Vor allem die dadurch verursachten Auslagen und der Vorschlag, das Komitee nach Wien zu verlegen, wurden angegriffen. Daher kam der diesbezüglich geplante Vor­trag an den Kaiser gar nicht zustande 6). Die Punktationen für die Sitzung am 16./17. Dezember 1864 waren ihrerseits Gegenstand von Verhandlungen und mannigfachen Änderungen 7). Zunächst ging es dabei um die Frage der Vertretung des Marinebudgets. Der Kriegsminister, Feldmarschall-Leutnant Ritter von Franck wünschte, daß dies an der obersten Spitze der Minister und der Sektionschef nur im Detail besorgen solle. Diese Anregung wurde zunächst in den Text der Punktationen aufgenommen, dann aber doch wieder gestrichen bzw. nicht ganz klar formuliert. Für die Gliederung der Marinesektion war zunächst das Marineministerium als Vorbild ausersehen dazu der Geschäftsbereich des Marinekommandos, soweit er nicht dem Truppen- und Flotteninspektor zufalle. Die Wirkungs­kreise des Ministers, des Sektionschefs und des Inspektors seien zu präzisieren. Ferner solle man erörtern, ob nicht gewisse Geschäfte mit dem Kriegsministeri­um zu vereinigen wären, ferner ob der Sektionschef oder nur der Minister das Vortragsrecht beim Kaiser haben solle und in ersterem Falle welcher Einfluß dann dem Minister auf Vorträge zustehe. In der zweiten Fassung wird bereits gefragt, welche Kategorien dem

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